Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 196

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Hearing teilnehmen soll und daß die Bewerber, die bereits feststehen, sich hier den Kollegen in einer Fragestunde stellen sollten.

Wir freuen uns, daß auch ÖVP und SPÖ diesem Selbständigen Antrag gefolgt sind und daß daraus ein Drei-Parteien-Antrag geworden ist. Wir erwarten aber, daß ein solches Hearing für Bewerber in höhere Ämter der Republik auch bei anderen Fällen, in denen der Bundesrat ein Nominierungsrecht hat, weiterhin durchgeführt wird. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.52

Präsident Josef Pfeifer: Herr Präsident Dr. Schambeck, bitte.

22.52

Bundesrat Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Der Verfassungsgesetzgeber hat in bezug auf die Nominierung von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes vorgesehen, daß ein breites Vorschlagsrecht besteht. Es ist daher auch völlig systemimmanent, daß in einer demokratischen Republik auf einer entsprechend breiten parlamentarischen Basis zu der Vorbereitung der Ernennung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes beigetragen wird.

Daher freue ich mich auch sehr, daß dieser Drei-Parteien-Antrag am Ende eines Jahres mit mannigfachen Unterschiedlichkeiten und Gegensätzlichkeiten – auch die heutige Tagesordnung hat das gezeigt – zustande gekommen ist. Dokumentieren wir daher mit dieser Beschlußfassung, daß es Grundpositionen unserer Staatsrechtsordnung gibt, bei denen über alle Parteigrenzen hinweg mit Ja gestimmt wird. Denn der gegenständliche Tagesordnungspunkt ist ein Ja zum demokratischen Verfassungsstaat und ein Ja zum demokratischen Rechtsstaat. Dafür möchte ich Ihnen aufrichtig danken, meine Damen und Herren!

Ich möchte Sie als Präsident des Bundesrates für das Land Niederösterreich des ersten Halbjahres bitten, daß wir mit diesem Geist unsere Arbeit fortsetzen. Dabei werden die Unterschiedlichkeiten sicherlich nach dem 1. Jänner 1997 nicht anders sein als jetzt, wir sollen aber erkennen, daß es Grundpositionen gibt, die uns gemeinsam verpflichten.

Alle drei Fraktionen haben in den beiden letzten Präsidialsitzungen auch beschlossen, eine eigene Arbeitsgruppe einzusetzen, um hier auch die Geschäftsordnungsreform und die Bundesratsreformen zu erörtern und nach Möglichkeit auch zu beschließen. Ich glaube, daß das Zeichen sind, die wir heute auch bei einer Tagesordnung mit mannigfach kontroversiellen Abstimmungsergebnissen als positiv in den Raum stellen sollen.

Ich sehe es als ein positives Omen an, daß wir hier und jetzt zu dieser Beschlußfassung gelangen. Wer die bisherigen Nominierungen für den Verfassungsgerichtshof und die bisherige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes betrachtet, der kann feststellen, daß bei allem beredten Schweigen des österreichischen Staatsrechts der österreichische Verfassungsgerichtshof in seiner Judikatur – ich denke etwa an die Grundrechtsjudikatur zum Beispiel zum Gleichheitssatz und vieles andere – eine großartige Weiterentwicklung genommen hat. Die von der Bundesregierung, vom Nationalrat und vom Bundesrat vorgeschlagenen und vom Herrn Bundespräsidenten nominierten Mitglieder haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten dazu Bedeutendes geleistet. Dem soll auch unser Respekt als Parlamentarier gelten. Mit dem Vorschlag an den Herrn Bundespräsidenten und der entsprechenden Nominierung von Verfassungsrichtern haben wir auch die Möglichkeit, ein Ja zu der Notwendigkeit eines Verfassungsbewußtseins zu sagen.

Ich hoffe sehr, daß wir auch in Zukunft das Unsere zu der Weiterentwicklung der österreichischen Staatsrechtsordnung beitragen können, etwa in bezug auf die Neukodifikation des Bundes-Verfassungsgesetzes, in bezug auf das Inkorporationsgebot, besonders auch in bezug auf die Neukodifikation auch der Grundrechte. Ich glaube, daß es in diesem Zusammenhang von Wichtigkeit ist, sich zu überlegen, wer diese Aufgaben übernehmen soll. Die bisher interessierten Juristen entstammen dem weiten Spektrum verschiedener beruflicher Tätigkeiten des Juristen, selbständig – ich denke etwa an die Rechtsanwälte – oder unselbständig. Ich glaube,


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