Bundesrat Stenographisches Protokoll 621. Sitzung / Seite 17

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In einigen Ländern gibt es Regeln, die überhaupt nur dann von einem Abfindungsgebot sprechen, wenn eine neue kontrollierende Mehrheit entsteht. Der Kleinaktionär weiß ja Bescheid, wenn ein bestimmender Mehrheitsaktionär da ist. Wenn nun dieser bestimmende Mehrheitsaktionär das bestimmende Paket verkauft, dann erhebt sich die Frage: Was ändert sich für den Kleinaktionär? – Nichts – es sei denn, man ist der Meinung, daß der Staat ein sehr viel besserer Eigentümer als ein privates Institut ist.

Ich sage es ganz klar: Ich bin dafür – ich halte darüber mit Kollegen Michalek Kontakt, der ja sehr engagiert, und das nicht erst seit Tagen, sondern schon länger, daran arbeitet –, daß tatsächlich ein dem internationalen Standard entsprechendes Übernahmerecht entsteht.

Was ist nun geschehen, meine sehr geehrten Damen und Herren? – Ein Bieter hat bereits bei seinem Angebot den Vorschlag gemacht, daß er allen CA-Aktionären ein Umtauschangebot machen wird und zusätzlich mit entsprechenden Mißbrauchsregeln den privaten Kleinaktionären bis zu einem Gesamtvolumen von 200 000 S – nicht Nominale, sondern Verkaufswert – auch ein Barabfindungsangebot machen wird.

Ursprünglich hieß es in dem Angebot: "...nach bestimmten Bewertungsgrundsätzen." – Es ist aber Samstag nacht dann der Wunsch entstanden, schon jetzt einen bestimmten Preis festzulegen. Generaldirektor Randa hat diesem Wunsch entsprochen. Ich weiß nicht, ob es wirklich das Effizienteste ist, daß wir das so gemacht haben, aber noch einmal konkret: Ja zu einem Übernahmerecht – aber bitte die Best Practice in anderen Ländern anschauen!

In Deutschland etwa gibt es keine gesetzliche Regelung, sondern eine freiwillige Verpflichtung. – Aber auf jeden Fall: Ja zu einem Übernahmerecht.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Ing. Johann Penz: Herr Bundesminister! Sie bekennen sich also zu einem neuen Übernahmerecht. Wir haben in Österreich derzeit aber eine Reihe von Regelungen, die schon in Kraft sind, daher darf ich Sie in diesem Zusammenhang fragen, ob die CA-Kleinaktionäre im Hinblick darauf, daß es sich dabei um kursrelevante Informationen handelt, rechtzeitig über die Übernahmeofferte informiert wurden, konkret also auch über das Übernahmeoffert der Bank Austria.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte.

Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima: Herr Kollege! Ich habe schon zum Schutz der Republik Österreich, zum Schutz – ich sage das ganz offen – meiner Person, aber auch zum Schutz aller Bieter, aller Interessierten, die dann aber vielleicht kein Angebot gelegt haben, auf Vertraulichkeit bestanden. Ich darf Ihnen frei und offen bekennen, daß es eine Reihe österreichischer Interessenten, aber auch internationaler Interessenten gegeben hat, die sich im Laufe dieses Verfahrens dafür interessiert haben, sich nach Vertraulichkeitserklärung auch Informationsmaterial beschafft haben, dann aber kein Angebot gelegt haben. Diese Interessenten haben wir nicht öffentlich bekanntgegeben.

Es wurde ferner sichergestellt, daß alle zum selben Zeitpunkt vom Bundesministerium für Finanzen mit öffentlicher Aussendung darüber informiert wurde, daß drei Angebote am 16. Oktober um 9 Uhr früh bei uns eingelangt sind. Alles andere ist von uns nicht beeinflußbar gewesen.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine weitere Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Ing. Johann Penz: Herr Bundesminister! Halten Sie die Funktion des Börsepräsidenten mit der Rolle des Generaldirektors eines börsennotierten Unternehmens, das auch ein Übernahmeangebot gestellt hat, auf Dauer für vereinbar?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Minister.


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