Bundesrat Stenographisches Protokoll 621. Sitzung / Seite 37

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Einen großen Teil der Berichterstattung im Sozialbericht nimmt die Arbeitslosigkeit ein. Arbeitsplatzschaffung und Arbeitsplatzsicherung sind ein vorrangiges Ziel, um vielen Menschen die psychische Belastung der Arbeitslosigkeit ersparen zu können.

Da der EU-Beitritt auch für die Landwirtschaft große Einkommenseinbußen mit sich brachte, ist es notwendig, den Arbeitsplatz Bauernhof abzusichern. Neue Schienen werden als Einkommensmöglichkeit aufgenommen, innovative Bauern haben neue Ideen. Es ist aber auch wichtig, daß der Unfallversicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung der bäuerlichen Sozialversicherung ausgeweitet wird. Es finden diesbezüglich umfangreiche Beratungen statt, aber um den bäuerlichen Familien Sicherheit zu geben, ist eine baldige Entscheidung notwendig.

Trotz aller Qualität der sozialen Absicherung ist – Sie wissen das, Herr Bundesminister – die Situation der Mutterschaftsbetriebshilfe unbefriedigend. Seit 1982 ist der Tagsatz gleich. In dieser Frage, meine ich, geht es nicht ums Können, sondern auch ums Wollen. Trotz vieler Gespräche ist es nicht gelungen, wenigstens eine Wertanpassung herbeizuführen. Ich fordere heute und hier – ich ersuche um Ihr Verständnis –, diese Wertanpassung durchzuführen. Es gibt keinen vergleichbaren Bereich, bei dem die Sätze so lange unverändert blieben. Es gibt meiner Meinung nach auch keine verständlichen Argumente dafür, warum dies nicht durchgeführt werden kann.

Große Diskussionen und auch Enttäuschungen haben die Änderungen der Anspruchsvoraussetzungen aufgrund des Strukturanpassungsgesetzes für die vorzeitige Alterspension wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit hervorgerufen. Dies bedeutet gerade für Frauen eine große Härte. Wir konnten zwar – darüber waren wir sehr froh – Ausnahmeregelungen erreichen, aber trotz dieser Ausnahmeregelungen können nicht alle Härten beseitigt werden.

Berufsschutzregelung – auch ein Diskussionspunkt im bäuerlichen Bereich. Die Verweisbarkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt: Es sind zwar im Bescheid die Möglichkeiten festgeschrieben, sie sind aber in der Praxis nicht umsetzbar. Entweder ist der Arbeitsplatz in der Nähe des Wohnortes nicht vorhanden, oder es werden gerade in Zeiten wie diesen Frauen und Männer in diesem Alter nirgends mehr eingestellt. Auch dies stellt eine große psychische Belastung für die Betroffenen dar und ist nicht erklärbar.

Ein Thema möchte ich noch anschneiden: die Anrechnung des fiktiven Ausgedinges. Wir stehen dazu, aber die Werte sind zu hoch. Aufgrund dieser Anrechnungsbedingungen bekommen die Betroffenen eine Pension in Höhe von 4 000, 5 000 oder 6 000 S. Die Enttäuschung dieser Menschen über diese Pensionshöhe nach einem arbeitsreichen Leben ist verständlich. Wir wollen nicht die Abschaffung des fiktiven Ausgedinges, aber die Anrechnung muß auf den tatsächlichen Wert zurückgeführt werden.

Bei aller Diskussion über das Sparpaket ist das Ziel, eine langfristige Absicherung unseres Sozialsystems, welches im internationalen Vergleich sehr positiv dasteht, beizubehalten. Wir haben Sorge zu tragen, daß sich auch in Zukunft jeder Österreicher und jede Österreicherin die soziale Sicherheit leisten und diese im Bedarfsfall auch in Anspruch nehmen kann. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der ÖVP.)

15.18

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste zu Wort gemeldet: Frau Bundesrätin Kainz. – Bitte.

15.18

Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich habe mich aus ähnlichen Überlegungen, wie sie der Herr Präsident in seiner heutigen Antrittsrede als Grund für seine Motivation zu dieser Tätigkeit angeführt hat, dazu entschlossen, hier wieder den Part der Frauen anzusprechen. Ich sage das deswegen, weil man es mit der Zeit leid ist – vorsichtig ausgedrückt –, bei seinen Zuhörern vielleicht auf Langeweile, teilweise aber auch auf Ablehnung zu stoßen.


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