Meine Damen und Herren! Beispiele dafür gibt es genug. Ich nenne nur ein paar, etwa innerhalb der Verstaatlichten, aber auch beim "Konsum", um nur zwei zu nennen.
Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Daß die Arbeitslosenrate, die im Berichtszeitraum laut Regierungsstatistik mit 7 Prozent bezeichnet wird, um 3 Prozent über den EU-Kriterien lag, beweist einmal mehr den Wert der Arbeitsmarktpolitik dieser Regierung als Gesamtes. Auf 7 Prozent kommt man in der Regierungsstatistik deshalb, weil in diese Statistik all jene Personen, die noch nie im Arbeitsmarkt integriert waren, nicht eingerechnet sind. Das heißt, Schulabgänger oder Personen, die noch keine Arbeit gefunden haben, werden als Arbeitslose nicht mitgezählt. Die effektive und absolute Zahl ist daher sicherlich wesentlich höher.
Meine Damen und Herren! Die jüngste Statistik über die Arbeitslosenrate von seiten des Ministeriums spricht von 7 Prozent, Faktum ist aber, daß seit 1991 die Arbeitslosenrate in Österreich permanent nach oben geht. So sind wir 1991 von 5,8 Prozent ausgegangen, sind jetzt laut Regierungsstatistik bei 7 Prozent, was in absoluten Zahlen eine Steigerung von 185 000 auf 231 000 Arbeitslose bedeutet.
Der zweite negative Aspekt dieser politischen Entwicklung ist aber, daß sich analog zu dieser negativen Entwicklung des Arbeitsmarktes die Insolvenzrate permanent erhöht hat. So schreibt eine steirische Zeitung am 14. Jänner dieses Jahres: "Fast 400 Pleiten in der Steiermark. Negativrekord bei den Insolvenzen. Pleitefirmen hinterließen 3,3 Milliarden Schilling Schulden."
Weiter heißt es unter dem Titel "Pleiten" – ich zitiere –: "Österreichweit 5 700 Pleiten. Die Zahl der Firmenpleiten erreichte 1996 laut Kreditschutzverband von 1870 mit 5 700 einen neuen Rekordwert. Hiezu kommen noch 1 250 Privatkonkurse." – Das ist die Bilanz, das Ergebnis Ihrer Sozialpolitik.
Meine Damen und Herren! Ein weiterer Punkt, der in diesem Bericht nur am Rande erwähnt wird, der aber letztlich für die Zukunft besorgniserregend ist, ist der gesamte Bereich des Pflege- und Gesundheitssystems. Allein die Absicht und das Ansinnen der Regierung, daß es unter dem Titel der "Steuerharmonisierung" zu einer Umstellung kommen soll, bedeutet für die Länder und vor allem für die Träger wie Gemeinden eine Reihe von Mehrkosten. Allein die Umstellung dieses Steuersystems von echter auf unechte Umsatzsteuerbefreiung – von der Regierung als Harmonisierung bezeichnet – ist ein schwerwiegender Eingriff in das Gesundheits- und Sozialversicherungssystem.
Meine Damen und Herren! Daß von seiten der Regierung die Absicht besteht, den Mehraufwand durch diese Umstellung in Form von Beihilfen abzugelten, stellt nichts anderes dar und schafft nichts anderes als lediglich eine andere Form von Abhängigkeiten. Die Sozialversicherungsträger, die Länder und Gemeinden sind damit in neuer Form wieder von der Regierung abhängig, und dies, meine Damen und Herren, läßt sich schon allein aufgrund der Begriffsänderung dokumentieren. Die Begriffsänderung von "Vorsteuer" auf "Beihilfe" bestätigt diese Aussage einmal mehr.
Meine Damen und Herren! Es mutet beinahe makaber an, wenn man weiß, daß die Kontrolle dieser Beihilfen und die Überprüfung des Beihilfenanspruchs in Hinkunft durch den Beihilfengeber erfolgen soll. Hier, meine Damen und Herren, kontrolliert der zu Kontrollierende sich selbst. Ein eigenartiges System! Dies, meine Damen und Herren, stellt nicht nur eine eigenartige Form der Kontrolle dar, sondern für diese Art und Weise der Kontrolle von Beihilfenberechtigten werden wir uns als freiheitliche Fraktion nicht hergeben.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend folgendes festhalten: Aufgrund der Tatsache, daß es sich bei diesem Bericht in vielen Bereichen eigentlich um eine Darstellung handelt, die positiver ist als die Fakten – wie etwa die von mir zitierten tatsächlichen Zahlen der Arbeitslosen –, aufgrund dieser schönfärberischen Darstellung werden wir als freiheitliche Fraktion unsere Zustimmung verweigern und diesen Bericht beeinspruchen.
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