Bundesrat Stenographisches Protokoll 621. Sitzung / Seite 82

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davon zirka 17 000 Pflichtschulabgänger, 17 000 Lehrabgänger und etwa 8 000 Absolventen weiterbildender beziehungsweise höherer Schulen. Wir benötigen also – der Herr Minister hat auch gerade davon gesprochen – Arbeitsplätze für jugendliche Lehrabgänger, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, und Arbeitsplätze für jene, die eine Schul- und Universitätsausbildung haben.

Im Rahmen des Arbeitsmarktservice stehen zirka 5 000 Lehrstellensuchenden nur 2 400 offene Stellen gegenüber. Dadurch wird auch das unterstrichen, was der Herr Minister ganz klar gesagt hat: Wir müssen auf diesem Gebiet mehr tun. Unsere Aufgabe wird schwierig sein, sie ist aber meines Erachtens bewältigbar. Mit Hilfe der Vermittlung neuer auf dem Markt verlangter Zusatzqualifikationen, höherer Mobilität im regionalen Bereich, neuer Einstiegsmöglichkeiten in der Wirtschaft und im öffentlichen Bereich und der Organisation privater Überbrückungshilfen ist eine entscheidende Verbesserung dieser Situation nicht nur möglich, sondern auch realistisch.

Wir sollten daher alles daran setzen und nicht eher Ruhe geben, bis Problemlösungsmöglichkeiten in Gang gesetzt und realisiert sind. Auch – und gerade – die Jugendarbeitsplätze sind nicht losgelöst vom allgemeinen Arbeitsmarkt zu sehen. Wenn wir allen Arbeitswilligen und Arbeitsfähigen dauerhafte Arbeitsplätze geben wollen, müssen wir die Zahl der vorhandenen Arbeitsplätze erhalten und auch neue schaffen.

Positiv ist – das freut mich – die Entwicklung bei der illegalen Beschäftigung. Obwohl die Anzahl der Überprüfungen durch das Arbeitsinspektorat wesentlich zugenommen hat, ist dennoch die Zahl der – ich möchte das locker sagen – schwarz Beschäftigten, die aufgegriffen wurden, um ein Drittel zurückgegangen, ebenso die Anzahl der Betriebe, in denen Vergehen festgestellt werden mußten. Es scheint, daß durch die Kompetenzübertragung von der Arbeitsmarktverwaltung zur Arbeitsinspektion der richtige Weg beschritten wurde. Ich hoffe, daß zum Vorteil aller, sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber, diese unlautere Konkurrenz künftig im wesentlichen ausgemerzt sein wird.

Zum Pensionsbereich, in dem wesentliche Veränderungen vorgenommen wurden, möchte ich anmerken – jetzt komme ich auf meine Ankündigung zurück –, daß in manchen Bereichen Begleitmaßnahmen fehlen. – Ein Beispiel dazu: Im Gegensatz zu früher werden Invaliditätspensionen und Berufsunfähigkeitspensionen nur mehr befristet auf zwei Jahre zugesprochen. Das führt in der Praxis für den Versicherten zu der unangenehmen Situation, daß er vor die Wahl gestellt wird, sich zu entscheiden, ob er seiner Gesundheit und seinem Leben zuliebe die Pension annimmt oder seinen Arbeitsplatz behält. Denn wir haben keine begleitenden Maßnahmen und keine Schutzbestimmungen. Sollte der Betreffende in diesen zwei Jahren voll rehabilitiert werden, ist jedenfalls sein Arbeitsplatz nicht mehr vorhanden. Ich kenne kaum einen Fall, in dem ein Versicherter dann wieder seinen alten Arbeitsplatz einnehmen konnte. Ich glaube, Herr Minister, daß wir dieses Problem lösen müssen. Wir müssen nachdenken und gemeinsam eine Möglichkeit suchen, um diese Situation zu meistern.

Ein weiteres Problem, für mich eher ein Kuriosum, ist: Es besteht ein Unterschied zwischen den Bedingungen beim Antritt einer Invaliditätspension und einer Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit. Falls ein Versicherter in die Invaliditätspension eintritt, bekommt er seine Pension auch dann ab Anfallsdatum, wenn sein Urlaub noch nicht verbraucht und eine Urlaubsentschädigung durch den Dienstgeber ausbezahlt wird. Bei einem angehenden Pensionisten wegen geminderter Arbeitsfähigkeit gebührt jedoch die Pension für jenen Zeitraum nicht, für den die Urlaubsentschädigung oder auch Abfindung durch den Arbeitgeber bezahlt wird. Denn es wird die Ansicht vertreten, daß sich in diesem Fall das Dienstverhältnis und damit auch der Beitragszeitraum um den Zeitraum, für den Urlaubsentschädigung bezahlt wird, verlängern. Das Kuriosum ist diesfalls offensichtlich, denn nach dem Gesetz dürfen Urlaubsentschädigung oder Abfindung eindeutig nur dann bezahlt werden, wenn das Dienstverhältnis bereits beendigt ist. Hier besteht also ein gewisser Widerspruch. Dazu kommt noch, daß bei Pensionen wegen geminderter Arbeitsfähigkeit das Anfallsalter der Frauen bei 55, bei Männern bei 57 liegt. Das betrifft also die älteren, denn Invaliditätspensionen und Berufsunfähigkeitspensionen können eigentlich in jedem Lebensalter anfallen, also auch bei jüngeren Personen.


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