Bundesrat Stenographisches Protokoll 621. Sitzung / Seite 83

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Ich meine, daß auf diesem Gebiet etwas geschehen sollte. Man müßte Pensionen wegen geminderter Arbeitsfähigkeit, Invaliditätspensionen und Berufsunfähigkeitspensionen gleichsetzen. Ich ersuche Sie, Herr Minister, hier eine Regelung zu treffen, gemäß welcher die Urlaubsentschädigung beziehungsweise die Abfindung nicht in Betracht gezogen werden.

Noch etwas irritiert mich bei der Festsetzung des Eintrittsalters von 55 Jahren bei Frauen und 57 Jahren bei Männern ein bißchen: Seinerzeit mußten wir die diesbezügliche obergerichtliche Entscheidung hinnehmen: Das unterschiedliche Pensionsalter bei Männern und Frauen hält verfassungsrechtlich eigentlich nicht mehr. Jetzt hat man jedoch neuerlich eine unterschiedliche Entscheidung getroffen. – Im Sinne einer positiven Regelung für die Frauen kann ich in Anbetracht dessen nur hoffen, daß sich kein aufmüpfiger Mann ans Obergericht wendet.

Herr Minister! Verehrte Damen! Geschätzte Herren! Abschließend möchte ich noch zu einem leidigen Thema, zu dem jetzt täglich in den Medien Stellung genommen wird, nämlich zur Krankenscheingebühr, ein paar Sätze verlieren. Es kommt zu hohen Verwaltungskosten und zu viel Unsicherheit über Gebührenpflicht und Gebührenbefreiung. Dabei ist mir insbesondere unangenehm aufgefallen, daß bei der Befreiung von der Krankenscheingebühr eine Gruppe auf der Strecke geblieben ist, nämlich die Invaliden. Selbst Schwerstinvalide mit Invalideneinstellungsschein, mit Prozentsätzen von über 50 und 90 und mehr sind von der Gebühr nicht befreit. Ich glaube, daß es sich hiebei wohl um ein Versehen handelt. Denn gerade Invalide mit Einstellungsschein sind in vielen Gesetzen bevorzugt, damit ihr persönlicher Nachteil ein wenig aufgewogen wird, zum Beispiel durch mehr Urlaub oder andere Dinge, die für Behinderte gewisse Vorteile bringen. – Ich meine, wir sollten in diesem Zusammenhang nicht nur die rein monetären Richtlinien der Gebührenbefreiung sehen, sondern doch auf die Invaliden Rücksicht nehmen.

Meines Erachtens wäre es allerdings besser – darüber sind wir uns einig, Herr Minister –, die Krankenscheingebühr zur Gänze aufzuheben, ohne aber die Beiträge zu erhöhen, was für mich undenkbar ist. – Ich hätte einen anderen Vorschlag: Führen wir doch eine gebührenfreie, unter strengsten Datenschutzbestimmungen aufgelegte Chipcard so früh als möglich ein! Vielleicht schaffen wir es mit 1. 7. 1997. Ich glaube, damit könnten wir mehr einsparen, als diese Krankenscheingebühr insgesamt bringt. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir würden uns dabei eine Menge an Verwaltungskosten und Ärger ersparen, und wir könnten so die Gesamtkosten der Krankenanstalten und die Ärztekosten wesentlich verringern. Das wäre das Ziel, das anzupeilen ist. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.20

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. John Gudenus. Ich erteile es ihm.

19.20

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Mein Kollege Kone#ny meinte vorhin, daß man gewisse Dinge nicht wegharmonisieren muß. – Ich bin der Meinung, daß man in manchen Bereichen durchaus Harmonie ausstrahlen kann.

Diese Harmonie erkenne ich zum Beispiel darin, daß meiner Überzeugung nach jeder, der hier sitzt, und jeder, der sich im Berufsleben bewegt – die wenigen, die sich nicht so verhalten, seien hier nicht erwähnt –, bemüht ist, die soziale Lage der Österreicher zum Besseren zu gestalten. Es trifft zweifelsohne zu, daß sich die Sozialdemokraten in ihrer Urzeit, die Christlichsozialen mit Vogelsang und viele andere in der Politik Tätigen vom Anfang des 20. Jahrhunderts bis jetzt um die soziale Lage der Österreicher bemüht haben.

Es ist vielleicht für das heutige Thema signifikant, wenn ich die satirische Zeichnung von George Grosz vorzeige, die im Adolf Czettel-Bildungszentrum gezeigt wird: Sie zeigt einen Hingekauerten, und darunter steht: "Und gönnt dem Arbeitslosen sein tägliches Sterbegeld." – Diese Dramatik besteht Ende des 20. Jahrhunderts nicht mehr, aber in den zwanziger Jahren war diese Gefahr für manch einen Arbeitnehmer zweifelsohne gegeben.


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