Bundesrat Stenographisches Protokoll 621. Sitzung / Seite 87

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in der heutigen Zeit noch sinnvoll ist, diese Art der Bestätigung der Versicherung bei den Krankenkassen weiter aufrechtzuerhalten.

Meinen Informationen zufolge werden zum Beispiel in Vorarlberg die Krankenscheine gar nicht mehr zur Abrechnung der Ärzte bei den Krankenkassen verwendet, sondern praktisch nur für die Daten des Patienten.

Diese Kosten der Krankenscheine, also das Drucken von Krankenscheinen, das Anfordern der Krankenscheine durch die Betriebe, das Ausstellen der Krankenscheine durch die Betriebe, die Bezahlung von 50 S durch die Patienten für deren Ausstellung, das Abrechnen der Betriebe mit den Krankenkassen – um nur einige wenige zu nennen –, sind meiner Meinung nach in der heutigen Zeit überholt.

In Niederösterreich und Burgenland wurden mit einem Chipkartensystem gute Erfolge erzielt. Kaum ein europäisches Land hat noch Krankenscheine. In Belgien gibt es zum Beispiel die Chipkarte, in Dänemark einen Jahresausweis, in Deutschland wird ebenfalls die Chipkarte verwendet, in Frankreich ein Formular, in Italien ein Scheckbuch, in Luxemburg und in den Niederlanden eine Versicherungskarte, um nur einige zu nennen.

Wenn nun in Vorarlberg bei den Interessenvertretungen der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Ärzte sowie bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse die Bereitschaft besteht, den Krankenschein durch eine Versicherungskarte als Übergangslösung zu ersetzen, und dafür ein Modell entwickelt wurde, so leuchtet nicht ein, warum dieses Modell – nämlich das Ersetzen des Krankenscheines durch eine möglichst maschinenlesbare Versichertenkarte – nicht als Pilotprojekt eingeführt werden soll. Die Versichertenkarte wird zum Beispiel in Luxemburg – nur nebenbei erwähnt – schon seit zehn Jahren verwendet.

Als jedoch die Vorarlberger Bundesräte an Sie eine Anfrage mit fünf Fragen stellten, wieweit Ihre Überlegungen zur Einführung zeitgemäßer Formen der Verrechnung einzelner ärztlicher Leistungen und bezüglich der Möglichkeit eines Pilotversuches in Vorarlberg gediehen sind, gaben Sie die Antwort – ich zitiere wörtlich –: "Wie den Anfragestellern sicherlich bekannt ist, hat der Nationalrat in seiner Sitzung vom 29. November 1996 beschlossen, daß ich im Rahmen meiner Kompetenzen zum 1. 1. 1998 die Voraussetzungen zur Einführung eines Chipkartensystems schaffen möge.

Im Hinblick auf diesen Auftrag des zuständigen Parlamentsausschusses und dessen Terminisierung halte ich die Anregung zur Durchführung eines Pilotversuches für obsolet und erlaube mir daher, auf die einzelnen Fragen der gegenständlichen Anfrage nicht mehr gesondert einzugehen." – Zitatende. Das war die ganze Antwort!

Wir wollten bei unserer Anfrage auch wissen, wieweit Ihre diesbezüglichen Überlegungen gediehen sind, erhielten darauf jedoch keine Antwort. Daher bin ich skeptisch – und mit mir auch die anderen Bundesräte –, ob tatsächlich mit 1. 1. 1998 eine Chipkarte den Krankenschein ersetzen wird.

Die Industrie hat sich einmal bereit erklärt, einen Teil der Kosten der Umstellung zu übernehmen. Aber die Industrie beziehungsweise die Wirtschaft kann nicht alle Kosten übernehmen, denn schließlich profitieren davon die Ärzte, die Arbeitnehmer und die Krankenkassen ebenso. Das AMS in Vorarlberg rechnet zum Beispiel damit, daß für das Ausstellen und Verwalten von Krankenscheinen für zirka 13 700 Personen zwei Bedienstete benötigt werden, ich wiederhole: zwei Bedienstete! Die Kosten, die entstehen, kann sich jeder ausrechnen! Und die Betriebe erbringen schon seit Jahren einen kostenlosen Service, obwohl das an und für sich nicht Aufgabe eines Betriebes ist, denn es geht dabei ja um die Krankenkassen und um die Patienten.

Durch den Wegfall der Krankenscheine würden sich die Sozialversicherungen nach einem Papier des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger 576,2 Millionen Schilling pro Jahr ersparen. Demgegenüber betragen die Mehrkosten 118,5 Millionen Schilling pro Jahr. Dies würde dann immerhin noch eine Einsparung von 457,7 Millionen Schilling pro Jahr für die Sozial


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