Bundesrat Stenographisches Protokoll 621. Sitzung / Seite 97

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Hearing, das wir hier im Bundesrat durchgeführt haben, anschließen. Ich meine, es ist von allen, die daran teilgenommen haben, und zwar sowohl von den Bundesräten als auch von den Bewerbern, die hier Rede und Antwort gestanden sind, als außerordentlich positiv zu bewerten.

Ich möchte beiden Fraktionen hier dafür danken, daß sie unser Anliegen unterstützt und dadurch diese gemeinsame Initiative möglich gemacht haben, mit welcher, wie ich meine, nicht nur dem Bundesrat, glaube ich, sondern auch dem Verfassungsgerichtshof ein guter Dienst erwiesen wurde.

Der Ablauf dieses Hearings – das haben schon meine Vorredner gesagt – hat gezeigt, daß es eine ganze Reihe von wirklich hoch qualifizierten und geeigneten Bewerbern gegeben hat. Es ist deshalb bedauerlich, daß die Auswahl aufgrund einer immerhin seit einigen Jahrzehnten geübten Praxis nicht ausschließlich nach sachlichen und fachlichen Kriterien erfolgt. Es gibt – das ist kein Geheimnis und wurde auch nicht bestritten – seit Jahren eine Abmachung zwischen den Regierungsfraktionen, nach der die Richterstellen im Verfassungsgerichtshof je zur Hälfte SPÖ und ÖVP zugeordnet werden. Herr Kollege Kone#ny hat das in einem Zeitungsinterview, charmant wie er ist, als Usance bezeichnet. Ich würde das ein bißchen weniger charmant als Proporz bezeichnen. (Bundesrat Kone#ny: Wie kommen Sie auf die Idee?) Aber unterm Strich meinen wir eigentlich dasselbe.

Ich möchte – damit wende ich mich ausdrücklich auch an Ihre Adresse, Herr Kollege Weiss – betonen, daß das überhaupt nichts über die fachliche Qualifikation der Bewerber aussagt und diese auch nicht in Frage stellen soll. Aber es ist eine Tatsache, daß diese Praxis dazu führt, daß besser qualifizierte oder gleich gut qualifizierte Bewerber unter Umständen deshalb von vornherein chancenlos sind, weil sie im Sinne der Farbenlehre in dem konkreten Fall eben nicht entsprechen. Die, die beim Hearing dabei waren, haben gehört, wie einer der Bewerber bei diesem Hearing auch gesagt hat, daß seine eigenen Parteifreunde – ich nenne jetzt keinen Namen – ihm bedeutet haben, daß seine Bewerbung mehr oder weniger sinnlos sei, weil es doch in diesem Fall um einen schwarzen Posten gehe. – Das ist eine Vorgangsweise, die demokratiepolitisch wirklich nicht korrekt und akzeptabel ist! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich betone noch einmal – wie meine Vorredner –, daß es bei diesem Hearing eine Reihe von höchst qualifizierten Bewerbern gegeben hat. Wir haben uns die Entscheidung auch nicht leicht gemacht. Ich möchte Ihnen, Herr Kollege Weiss, der Sie mich vorher schon kommentiert haben, sagen, daß Sie leider meine Gedanken nicht richtig gelesen haben. Ich möchte Ihnen nun ganz konkret unsere Entscheidungsgrundlagen und -gründe nennen.

Wir haben von den 25 Bewerbern fünf in die engste Wahl gezogen, und ich sage Ihnen auch, welche das waren: die Professoren Schäffer, Ruppe und Raschauer und die Rechtsanwälte Graff und Keller. Jeder von diesen fünf Bewerbern wäre uns gleich lieb in dieser Funktion, und jeder wäre unserer Meinung nach gleich gut geeignet, die Funktion im Verfassungsgerichtshof auszuüben.

Ich begründe auch, warum wir Frau Dr. Berchtold-Ostermann nicht in die engere Wahl gezogen haben. Sie können jetzt anderer Meinung sein, Herr Kollege Weiss, aber ich denke, daß Sie sich so demokratisch verhalten werden, daß Sie uns auch eine Meinung zugestehen. Ein Grund dafür, sie nicht in die engere Wahl zu ziehen, war in erster Linie die Tatsache, daß ihr Mann im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes tätig ist. Ich weiß, daß das von vornherein keinen Ausschließungsgrund darstellt. Aber es gibt eine ganze Reihe von Positionen für Juristen im öffentlichen Dienst, und wir meinen, daß es durchaus zumutbar ist, daß sich einer von den beiden dafür entscheidet, eben nicht in einer Funktion tätig zu sein, bei der es in vielen Fällen zu Interessenkollisionen kommen kann. Sie werden mir nicht ausreden können, Herr Kollege Weiss, daß es tatsächlich Fälle gibt, bei denen es zu Überschneidungen kommen kann. In Anbetracht dessen müssen Sie uns zugestehen, daß wir uns darüber Gedanken machen.

Ich habe Frau Dr. Berchtold-Ostermann beim Hearing deswegen keine diesbezügliche Frage gestellt, weil ich das zu diesem Zeitpunkt noch nicht wußte. Sie haben das vielleicht gewußt,


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