Bundesrat Stenographisches Protokoll 622. Sitzung / Seite 106

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Hauptmietzinseinnahmen, da durch das Strukturanpassungsgesetz die Möglichkeit zur Bildung steuerfreier Rücklagen entfallen ist.

Diese Gesetzesänderungen dienen in konsequenter Weise aber auch der Fortsetzung der begonnenen Harmonisierung der rechtlichen Behandlung von Miet- und Eigentumswohnungen durch sogenannte "Mietwohnhäuser". Die Änderung der Befristungsmöglichkeiten der Mietrechtverhältnisse dienen in erster Linie dem Schutz der Mieter, geben aber auch dem Hausherrn die Möglichkeit, die Wohnung nach Ablauf der Befristung leer zu bekommen.

Auch die Anpassung der Erhöhung der Hauptmietzinsreserven an die geänderten Gegebenheiten wurde durch die Einführung des Pauschalbetrages gelöst.

Neben der Änderung bei den Zeitverträgen sieht dieses Gesetz auch die Angleichung der Aufteilung der Betriebskosten und sonstigen Aufwendungen in den sogenannten Miethäusern vor. Gleichlautende Bestimmungen bestehen für gemischt genutzte Häuser, in denen sowohl Mietwohnungen als auch Eigentumswohnungen vorhanden sind.

Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Als Landesvertreter bin ich nicht zufrieden damit, daß aufgrund des Strukturanpassungsgesetzes 1996 die Abzugsfähigkeit von Sanierungsaufwendungen als Sonderausgaben für Steuerpflichtige einzelnen Mietern gestrichen wurde, und zwar dann, wenn der Sanierungsauftrag nicht durch den Mieter selbst erfolgte. Zehntausende Bürger werden damit geschädigt, denn sie haben der Haussanierung meistens in der Schlichtungsstelle aufgrund des Hinweises auf diese Steuerbegünstigung gemäß § 7, später § 18, zugestimmt.

Hohes Haus! Die Bauwirtschaft – das möchte ich heute besonders erwähnen – wird die Zeche bezahlen, denn gegenwärtig sind über hunderttausend Menschen aus der Bauwirtschaft arbeitslos. Die Mieter werden sich in Hinkunft gegen Haussanierungen wehren. Ich hoffe, daß auf diesem Gebiet kurzfristig eine Bereinigung vorgenommen wird und vergleichbare Förderungsmaßnahmen beschlossen werden. Es wurde uns jedenfalls gestern im Rechtsausschuß versichert, daß mit dem Finanzminister – es geht in diesem Fall um eine steuerrechtliche Angelegenheit – Gespräche aufgenommen werden.

Hohes Haus! Das Vorhandensein von Wohnbauförderungen und Wohnungsgemeinnützigkeit ist meines Erachtens eine wichtige Garantie für einen sozialen Staat. Wenn sich Tausende Bürger Wohnungen nicht mehr leisten können, dann sind wir hier im Hohen Haus gefordert. Nicht der Mann von der Straße hat sich die Frage zu stellen, ob das der richtige Weg ist und wohin dieser Weg führt. Wir brauchen einerseits einfache und transparente Gesetze, die vor dem Verfassungsgerichtshof halten, und wir brauchen andererseits aber auch Gesetze, die wirtschaftsfreundlich und kundenfreundlich sind. In diesem Zusammenhang halte ich die in der gestrigen Rechtsausschußsitzung gemeinsam geführte Diskussion für einen wesentlichen Beitrag für die Zukunft. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

17.07

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Josef Rauchenberger. – Bitte.

17.08

Bundesrat Josef Rauchenberger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Wie sehr Fragen des Wohnens und das Mietrecht jeden einzelnen von uns betreffen, hat sich gestern bei der Ausschußsitzung gezeigt. In einer mehr als einstündigen Diskussion mit zehn Wortmeldungen zeigte sich einerseits das Unbehagen, das im Zusammenhang mit diesem Gesetz besteht, andererseits aber auch das starke Interesse an dem Thema Wohnen. Schließlich braucht jeder von uns eine Wohnung, und nur wenige können sich den Traum vom eigenen Grund und Boden erfüllen. – Allein von diesem Gesichtspunkt betrachtet haben wir eine besondere Verantwortung für die vom Mietrecht betroffenen Menschen.

Es ist mir deshalb auch ein persönliches Bedürfnis, gleich zu Beginn meiner Ausführungen festzustellen, daß die beabsichtigten Änderungen des Mietrechtsgesetzes, Wohnungseigentums


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