Bundesrat Stenographisches Protokoll 622. Sitzung / Seite 145

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vertreten durfte, fühle ich mich auch jetzt, in der Debatte zum Gewässerschutzbericht 1996, mehr als einmal angesprochen und darf mich in aller Kürze nicht nur als Umweltminister, sondern insgesamt zu Wort melden.

Als Umweltminister spreche ich deswegen dazu, weil die Zuständigkeit für die Finanzierung der meisten Abwasserreinigungsprojekte in meinen Ressortbereich fällt. Ich darf Ihnen mitteilen, daß es nicht nur gelungen ist, die aus den Mitteln des Finanzausgleiches und damit zu 30 Prozent von den Ländern und Gemeinden kofinanzierten Mittel für die Siedlungswasserwirtschaft in Höhe von jährlich 3,9 Milliarden Schilling konstant zu halten, sondern für die Jahre 1996 und 1997 diese aus ökologischen, aber auch aus arbeitsmarktpolitischen Gründen um jeweils 1 Milliarde aufzustocken. Ich darf sagen, daß die Mittel in Höhe von 4,9 Milliarden Schilling für das Jahr 1996 zu 100 Prozent zugesagt und damit zu 100 Prozent bauwirksam geworden sind. (Beifall bei der ÖVP.)

Damit wird es auch gelingen, den Weg fortzusetzen, der schon beschrieben worden ist, und innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre auf einen Anschlußgrad von 80 bis 85 Prozent aller Haushalte in Österreich für Abwasserreinigungsanlagen zu kommen. Danach wird es allerdings aus wirtschaftlichen Gründen zu einem Ende kommen, weil dann ökonomische Grenzen maßgeblich sein werden.

Über die Fortschritte im Bereich der Gewässergüte in den letzten Jahren ist schon eingehend berichtet worden. Ich darf mich daher auf einige Anmerkungen des Herrn Bundesrates Waldhäusl beschränken, die so nicht stehenbleiben können.

Es ist absolut unrichtig, daß sich Bürgermeister – welcher Couleur auch immer – in Zimmern – welchen Belegungsgrades auch immer – treffen und Auftragsvarianten, die dann die teuersten sind, vergeben können. Das Umweltförderungsgesetz weist ja eindeutig aus, daß das jeweils zuständige Land – damit wäre in Niederösterreich wieder ein Ihnen nahestehender Landesrat zuständig, Herr Kollege Waldhäusl – eine sogenannte Variantenprüfung durchführen muß und nur die kostengünstigste Variante zur Beauftragung kommen darf, wenn man die Förderungsmittel in Höhe von 20 bis 60 Prozent der Bausumme aus dem Umweltförderungsfonds lukrieren will. – Ich betone: 20 bis 60 Prozent! – Bis zu 60 Prozent können wir dort fördern, wo es sich um Streusiedlungen, um dezentrale Projekte handelt.

Ich darf Ihnen sagen, daß das auch sehr schlüssig ist. Da die dichter besiedelten Gebiete in Österreich nämlich großteils bereits ausgebaut sind, stoßen wir jetzt in die dünner besiedelten Gebiete vor, zum Beispiel ins Waldviertel, und erzielen dort natürlich immer höhere Förderungsquoten.

Da Sie von "Wahnsinn" sprechen, Herr Bundesrat Waldhäusl, und damit das Problem der Eigenleistung ansprechen, darf ich Ihnen mitteilen, daß es grundsätzlich problematisch ist, eine Eigenleistung zu bemessen und daß man mit Steuermitteln – und um solche handelt es sich bei Förderungsmitteln – eben entsprechend sorgfältig umgehen muß. Ich kann Ihnen daher heute noch nicht in Aussicht stellen, daß Eigenleistungen im Sinne einer Selbstabrechnung dann auch zur Bemessung von Förderungen herangezogen werden können. Das hat gute Gründe, obwohl ich andererseits auch Ihre Position in dieser Frage verstehe. Ich meine aber, daß die Problematik der insgesamt extrem korrekten Verwendung von Steuermitteln auch zu berücksichtigen ist.

Überhaupt nicht folgen kann ich Ihnen, Herr Bundesrat Waldhäusl, wenn Sie uns in Ihrer Rede neuerlich die schon stadt- und landesbekannte freiheitliche Tour des "gefährdeten österreichischen Wassers" vor Augen führen. Sie – übrigens nicht nur Sie persönlich, sondern auch Ihr Herr Parteiobmann – haben völlig unrecht mit Ihren Aussagen, daß Österreichs Wasser nach Spanien abtransportiert würde und daß das Einstimmigkeitsprinzip des Artikels 130s Abs. 2 in Frage stehen könnte. Es stand nie in Frage! Österreich würde das auch nicht zur Kenntnis nehmen.


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