Bundesrat Stenographisches Protokoll 622. Sitzung / Seite 146

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Ebenso unrecht haben Sie damit, daß Sie meinen, Österreichs Wasserbehörden würden plötzlich aufhören zu existieren. Es kann keine Rede davon sein, daß die zu etablierenden Flußbeckenbehörden – die natürlich ihren Sinn haben, weil eine Gesamtbetrachtung des Donauraumes, des Rheinraumes aus Wasserqualitätsgründen Sinn macht – in irgendeiner Form Kompetenzen aus Österreich abziehen würden – ganz im Gegenteil! Ich selbst habe mit dem Mandat des Herrn Landwirtschaftsministers und des Landwirtschaftsministeriums bei der letzten Erörterung der Wasserrahmenrichtlinie zusammen mit anderen EU-Mitgliedsländern darauf gedrungen, daß kein zusätzlicher Behördenapparat etabliert werden darf, sondern daß diese Flußbeckenbetrachtungsweise sehr sparsam und unter Nutzung der bestehenden personellen Ressourcen in den jeweiligen Mitgliedsländern zu erfolgen hat.

Herr Bundesrat Waldhäusl! Abschließend darf ich Ihnen auch sagen: Ihre Analyse des jetzigen Diskussionsstandes der Wasserrahmenrichtlinie, die nach unserer Auffassung von der Kommission richtigerweise auf Artikel 130s Abs. 1 basierend gesehen wird und damit dem Mehrstimmigkeitsprinzip unterliegt, Ihre Ansicht, daß das wiederum eine Wasserbewirtschaftung ermöglichen würde – und zwar auch gegen den Willen eines Mitgliedslandes, auch gegen den Willen Österreichs –, ist einmal mehr nicht teilbar und nicht haltbar. Davon kann keine Rede sein!

Die Diskussion der Wasserrahmenrichtlinie befindet sich in einem relativ frühen Stadium. Unsere und die Linie anderer Mitgliedsstaaten ist hier völlig klar. Die von Ihnen einmal mehr, nämlich schon zum zweitenmal, an die Wand gemalten Horrorszenarien bezüglich des Rohstoffes Wasser – 93 Milliarden Kubikmeter Trinkwasser schlummern in unseren Reserven –, diese düstere Prophezeiung der Ableitung in andere Länder – all das sind Horrorszenarien, das sind Gespinste, die nicht nachvollziehbar sind, weder auf Basis einer anderen Version des Artikels 130s Abs. 2 noch auf Basis einer Wasserrahmenrichtlinie, die plötzlich die Bewirtschaftung von Wasserressourcen auf dieser Grundlage erlauben würde. Das kann ich Ihnen auch im Namen des Landwirtschaftsministers und im Namen der Bundesregierung hier eindeutig zusagen und darf Sie dessen versichern! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

20.19

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Dies ist mit Stimmenmehrheit so geschehen.

Der Antrag auf Kenntnisnahme ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Ich gebe noch bekannt, daß seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt acht Anfragen eingebracht wurden.

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin ist Donnerstag, der 13. März 1997, 9 Uhr in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen jene Vorlagen in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.


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