Bundesrat Stenographisches Protokoll 623. Sitzung / Seite 30

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deutung. Er bedeutet eine Verkürzung des Straßenverkehrs vom nördlichen Niederösterreich zur West Autobahn um 16 Kilometer. Er bedeutet, daß im südlichen Krems, auf der rechten Donauuferseite, der Straßenlärm entsprechend minimiert werden kann, und er bedeutet für die Wirtschaft und für die gesamte Bevölkerung des nördlichen Niederösterreichs eine verbesserte Anbindung an die Landeshauptstadt St. Pölten.

Meine Damen und Herren! Damit kann auch endlich der Autobahnring um Wien geschlossen werden. Es ist ein gewisser Anachronismus und einzigartig in Europa, ja der Welt, daß eine Großstadt in der Größenordnung von Wien mit fast 2 Millionen Einwohnern keinen voll funktionierenden Autobahnaußenring hat. Erst durch den Bau dieser Brücke wird es möglich sein, die Verbindung auf die S 33 herzustellen und damit den Autobahnring um Wien fertigzustellen.

Die Errichtung der Brücke in Klosterneuburg bedeutet nebenbei eine große Entlastung für die Nordbrücke.

Neben diesen Vorhaben möchte ich noch auf einen Punkt hinweisen, der auch nicht uninteressant ist. Es werden in dieser Gesetzesnovelle auch einige legistische Maßnahmen hinsichtlich der Autobahnvignette gesetzt. Wenn es zu keiner Änderung des Bundesstraßengesetzes zum Beispiel bei der Donaubrücke in Krems gekommen wäre, so hätte das bedeutet, daß Traktoren und Mopeds für die Kremser Donaubrücke eine Autobahnvignette gebraucht hätten. Sie ist eine autobahnmäßig ausgebaute Brücke, wurde aber vor mehr als zehn Jahren für den gesamten Verkehr freigegeben, und es war daher notwendig, die entsprechenden gesetzlichen Maßnahmen zu treffen. Ich glaube, die Brigittenauer Brücke betrifft das genauso.

Meine Damen und Herren! Zu einem Punkt, der nicht direkt mit der Novelle zusammenhängt, wohl aber mit der Finanzierung des gesamten Straßenbaus: Es geht um das Road-pricing. – Meine Damen und Herren! Nach den letzten Erfahrungen bezüglich Einnahmen aus der Autobahnvignette – man kann unter Anführungszeichen "erfolgreichen" Einnahmen sagen –, die natürlich dem Straßenbau zugute kommen, wäre wirklich darüber nachzudenken, ob wir das Road-pricing, wie es im Gesetz vorgesehen ist, 1998 oder ehebaldigst einführen sollten – ein System, das derzeit überhaupt nicht ausgegoren ist, allein schon von der Technik her, ein System, das, wenn es Österreich ohne europäischen Gleichklang einführt, zu einer schweren Belastung der österreichischen Wirtschaft führen würde.

Meine Damen und Herren! Wir sollten darüber nachdenken und offen darüber diskutieren, diese Gesetzesbestimmung auszusetzen. Road-pricing, wenn wir es alleine, ohne europäischen Gleichklang durchführen, bedeutet eine Benachteiligung der heimischen Wirtschaft, vor allem eine Benachteiligung der Wirtschaft im ländlichen Raum. Für Betriebe aus dem Waldviertel, dem Weinviertel oder auch aus der Oststeiermark, die heute ihre Hauptauftraggeber in Wien haben, bedeutet das eine enorme Belastung. Ich verweise nur auf den ÖAMTC, der ausgerechnet hat, daß das für einen Pendler von Oberwart nach Wien, wenn man 200 Fahrten im Jahr rechnet, eine zusätzliche Belastung von 27 000 S bedeuten würde und für einen selbständigen Handelsvertreter bei einem durchschnittlichen Fahraufkommen von 40 000 Kilometern ebenfalls eine Mehrbelastung in der Höhe von ungefähr 30 000 S.

Meine Damen und Herren! Road-pricing, das wir voriges Jahr alle miteinander beschlossen haben, würde in der jetzigen Form bedeuten, daß nicht nur die heimische Wirtschaft an Wettbewerbsfähigkeit verliert, sondern daß durch die höheren Transportkosten auch die österreichische Transportwirtschaft enorme Belastungen zu tragen hat und im internationalen Vergleich nicht mehr konkurrenzfähig ist.

Meiner Meinung nach wäre die beste Lösung, das System der Vignette zu verlängern. Ich glaube, die Mittel, die dadurch hereinkommen und die zum größten Teil zum Ausbau der Straßen zweckgebunden sind, würden ausreichen, in den nächsten Jahren raschest die wichtigsten Bauvorhaben durchzuführen.

Meine Damen und Herren! Die heutige Novelle zum Bundesstraßengesetz bedeutet eine spürbare Verwaltungsvereinfachung für die Durchführung von Bauvorhaben im österreichischen


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