Bundesrat Stenographisches Protokoll 623. Sitzung / Seite 72

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

andere Interessenwahrnehmungen einreden wollten, als sie es selbst wünschen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn mehrfach die Wortmeldungen des Herrn Nationalratspräsidenten Fischer gelobt wurden, dann darf ich Ihnen sagen, was ein namhafter Vorarlberger Landespolitiker dazu gesagt hat, der sich am 22. November "mehr als nur empört" – so das wörtliche Zitat – über die Verhinderungstaktik des SPÖ-Granden Nationalratspräsident Heinz Fischer gezeigt hat, der – ich zitiere weiter –: "den ausgehandelten Konsultationsmechanismus blockieren wollte." – "Mehr als empört" über den Herrn Fischer hatte sich der freiheitliche Landesparteiobmann Hubert Gorbach gezeigt (Bundesrat Kone#ny: Das ist dann Pluralismus!) , der sich unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Verhandlungserfolges der Bundesländer wie kaum ein anderer beeilt hatte, sich ebenfalls in den Massenmedien so zu äußern, daß er "die gestrige Einigung als äußerst positiv in Richtung wirklichen Föderalismus gesehen hat." – So der freiheitliche Landesrat und Landesparteiobmann Hubert Gorbach aus Vorarlberg.

Der Herr Bundeskanzler hat schon darauf hingewiesen – ich kann nur unterstreichen, was er gesagt hat –, daß man natürlich von richtigen Voraussetzungen ausgehen muß, um zu richtigen Antworten zu kommen. Das gilt insbesondere für die Einschätzung, daß es sich bei diesem Konsultationsgremium um ein Entscheidungsgremium handle, das den Inhalt der Gesetzesvorlagen bestimme.

Was tut dieses Konsultationsgremium und mit ihm dieser ganze Konsultationsmechanismus? Es verbessert die Entscheidungsgrundlagen für den Gesetzgeber, die bisher in gesetzwidriger Weise – so möchte ich sagen – mangelhaft waren. Wir hatten nach dem Begutachtungsverfahren, das bisher schon stattzufinden hatte und jetzt ausdrücklich verankert wird, schon bisher die Pflicht des Bundes nach § 14 des Bundeshaushaltsgesetzes, die Folgekosten nicht nur für den Bund selbst, sondern etwa auch für die anderen betroffenen Gebietskörperschaften auszuweisen. Wir haben hier mehrfach beklagt, daß diese Vorschrift aus verschiedenen Gründen vielfach gröblich und bewußt mißachtet wurde.

Die Einhaltung dieser Vorschrift wird nun perfektioniert und sichergestellt, weil sie mit Sanktionen "bewehrt" wird, nämlich der Sanktion, daß bei unterlassener Folgekostendarstellung das finanzielle Risiko jeder zu tragen hat, der in bewußter Unkenntnis trotzdem eine Entscheidung trifft. – Das ist die eine Verbesserung eines bereits bestehenden Instruments.

Eine zweite Verbesserung betrifft die seit eh und je gegebene Verhandlungspflicht nach § 5 des Finanzausgleichsgesetzes, wonach der Bund verpflichtet wäre, mit den anderen Gebietskörperschaften Verhandlungen zu führen, wenn dort durch einen Akt des Bundesgesetzgebers Einnahmenausfälle oder Mehrbelastungen anfallen.

Auch diese Verhandlungspflicht wurde in der Vergangenheit mehrfach mißachtet oder jedenfalls sehr leger gehandhabt. Sie wird nunmehr mit Verbindlichkeit und mit Konsequenzen versehen. Das heißt, der Konsultationsmechanismus tut in diesem Punkt nichts anderes, als die bisher bereits vorhandenen Instrumente zu verbessern und deren Einhaltung dadurch sicherzustellen, daß die Mißachtung der gesetzlichen Vorgaben mit Sanktionen für jenen verbunden ist, der nicht wissen will, was etwas kostet, oder der sich keine Gedanken über einen anderen macht, den es betrifft und der das zahlen soll. Das ist der der Gesetzgebung vorgeschaltete Zustand.

Unbeeinflußt bleibt der Bundesgesetzgeber Nationalrat und Bundesrat, aber auch der Landtag in seiner Funktion als Gesetzgeber, wenn er in Wahrnehmung seiner finanziellen Verantwortung etwas anderes beschließen will. Das kann er weiterhin tun. Daran ist er durch den Konsultationsmechanismus nicht gehindert.

Dieser Hinweis auf die Landtage zeigt auch schon, daß das nicht nur ein Instrument der Länder gegen den Bund ist, sondern auch ein Instrument des Bundes und vor allem der Gemeinden gegenüber dem Landesgesetzgeber. Denn alle jene von Ihnen – das ist wahrscheinlich der überwiegende Teil –, die in der Kommunalpolitik tätig sind, kennen auch die Klagen der Gemeindemandatare, daß ihnen unter anderem auch vom Landesgesetzgeber in ungebührlicher und


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite