Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 45

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meine vielmehr, Schüler sitzen oft in den falschen Schulen! Das bezieht sich besonders auf die gesamte Frage der Hauptschule und der AHS-Unterstufe.

Was mir im Schulbereich, im Bildungsbereich, ein großes Anliegen ist, ist, den Jugendlichen in der beruflichen Ausbildung Angebote zu machen. Wir "schicken" die Kinder ab 15 Jahren nicht mehr in die Schule, sondern wir machen ihnen Angebote. Wir machen zum Beispiel das Angebot, daß Fachschulklassen eingerichtet werden können, wenn das entsprechende Interesse, die entsprechende Notwendigkeit in der Region vorhanden ist.

Wir "schicken" die Kinder auch nicht in Ausbildungen, die aufgrund ihrer Anlagen für sie zu schwer sind. Dazu ist ein Zusammenwirken in der Gesellschaft erforderlich: Die Wahl der Ausbildung ist eine Entscheidung des Jugendlichen, eine Entscheidung des Elternhauses.

Ich halte es auch für notwendig, Beratungen und Hilfestellungen anzubieten. Deshalb liegt auch ein Vorschlag vor, die Berufsorientierung bereits in der Hauptschule, in der AHS-Unterstufe, als verbindliche Übung anzubieten. Ich halte es für notwendig, daß bereits in der Hauptschule, in der AHS-Unterstufe, die Berufsorientierung angeboten wird. Dies erfolgt derzeit auf freiwilliger Basis, ist derzeit ein Unterrichtsprinzip. Wir werden es als verbindliche Übung verankern.

Meine Damen und Herren! Ich meine, die duale Ausbildung ist eine, auf die Österreich stolz sein kann. Ich danke Ihnen, daß dies von allen Fraktionen in diesem Haus so gesehen wird. Ich baue auf Ihre Unterstützung, besonders auch, um das Image des Lehrberufes in der Öffentlichkeit zu verbessern! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

11.15

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit .

Der Antrag auf Kenntnisnahme des Berichtes ist somit angenommen.

2. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik über die filmwirtschaftlichen Beziehungen samt Anlage und Briefwechsel (111 und 633/NR sowie 5402/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik über die filmwirtschaftlichen Beziehungen samt Anlage und Briefwechsel.

Die Berichterstattung über den Punkt 2 hat Herr Bundesrat Karl Pischl übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Karl Pischl: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich erstatte den Bericht des Unterrichtsausschusses.

Neben dem nationalen Filmförderungsgesetz als einer Grundlage für eine Verbesserung der Struktur bedarf die österreichische Filmwirtschaft tauglicher Instrumente zur Absicherung der


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