Bundesrat Stenographisches Protokoll 625. Sitzung / Seite 9

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Europäischen Union im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die für uns Europäer sicher die Zukunft und eine sehr wesentliche Frage ist – sie ist daher auch im Hinblick auf militärische Bündnisse sehr wesentlich.

Zweitens: Möglichkeit der Entsendung zu Einsätzen im Bereich der Katastrophenhilfe, der humanitären Hilfe sowie von Such- und Rettungsdiensten ohne vorangegangenes Ersuchen einer internationalen Organisation. Somit kann auch einem Hilfeleistungsersuchen von Einzelstaaten entsprochen werden. Unser Staat hat dadurch wirklich klare europäische Möglichkeiten.

Drittens: Regelung der Entsendung zu Übungen im Ausland sowie für Zwecke der Friedenssicherung, der Katastrophenhilfe, der humanitären Hilfe und von Such- und Rettungsdiensten – gemeint sind da insbesondere Übungen im Rahmen der "Partnerschaft für den Frieden" – sowie für Zwecke der militärischen Landesverteidigung, die wir gerade aufgrund unserer geographischen Lage wirklich haben müssen; uns muß ganz klar sein, was wir in diesem Bereich brauchen.

Ich persönlich möchte hier folgendes sagen: Ich war immer für den EU-Beitritt, und ich war auch immer der Meinung, daß es für Österreich durch seine geographische Lage wesentlich ist, der europäischen Sicherheitsgemeinschaft und damit auch der NATO anzugehören.

Viertens: Möglichkeit der Entsendung von Einzelpersonen.

Fünftens: Entsendung zu Auslandsübungen für Zwecke der Friedenssicherung, der Katastrophenhilfe, der humanitären Hilfe und von Such- und Rettungsdiensten nur aufgrund eines von der Bundesregierung zu beschließenden Übungs- und Ausbildungsplanes.

Sechstens: Die Entsendung von Personen, die den ordentlichen Grundwehrdienst leisten, ist nur durch die Bundesregierung möglich – also diese Einschränkung gibt es.

Siebentens: Möglichkeit einer besonders raschen Entsendung zu Einsätzen auf dem Gebiet der Katastrophenhilfe und der humanitären Hilfe durch ein eigenes Dringlichkeitsverfahren. – Dazu darf ich sagen: Wer schnell hilft, hilft im Regelfall doppelt!

Achtens: Möglichkeit der befristeten Festsetzung einer zeitlich begrenzten Entsendung ohne neuerliche Herstellung des Einvernehmens mit dem Hauptausschuß des Nationalrates.

Neuntens: Die Entsendung ist nur aufgrund freiwilliger Meldung zulässig. Ausnahme: Bei Berufssoldaten und Personen, die einen außerordentlichen Präsenzdienst leisten, ist eine Entsendung zu Übungen im Bereich der militärischen Landesverteidigung auch ohne freiwillige Meldung zulässig. Bei Personen, die den ordentlichen Präsenzdienst leisten – Grundwehrdiener und Gruppenübende –, ist aber auch da deren freiwillige Meldung erforderlich.

Europa sei in Frieden und Freiheit geeint – das haben wir angestrebt, das haben wir teilweise auch bereits erreicht. Eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik in Europa beziehungsweise im EU-Raum ist in unserem Interesse.

Das neue Entsendungsgesetz – schade, daß es nicht schon in den vergangenen Monaten beschlossen wurde – ist eine gute Basis für die sicherheitspolitische Lage in Europa, die sich in den letzten Jahren geändert hat. Wir Österreicher haben als Nachbarn des Balkan großes Interesse an Stabilität in dieser Region in unserem Europa. Dadurch können wir die Stabilität in Europa wesentlich besser sichern.

Wir Österreicher haben Erfahrungen mit dem, was im ehemaligen Jugoslawien geschah, und wissen, daß durch ein rechtzeitiges Einschreiten Übles verhindert und eine solche Krise gemeistert werden kann. – Das geht alle Europäer an.

Österreich hat heute den auch international hervorragenden Ruf, ausgleichend und versöhnend handeln zu können – das haben wir in den letzten Jahrzehnten bewiesen. Wir Österreicher haben daher gerade da eine große Verpflichtung, die wir jetzt wahrnehmen.


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