Bundesrat Stenographisches Protokoll 626. Sitzung / Seite 36

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Zweiter Vorschlag: Gegenwärtig werden etwa 25 Prozent der Ertragsanteile nach dem örtlichen Aufkommen auf die einzelnen Länder verteilt. Wenn dieser Anteil auf 15 Prozent reduziert wird, würden die wirtschaftlich schwächeren Bundesländer nicht mehr so stark benachteiligt werden wie bisher, denn das gegenwärtige System bevorzugt in gigantischer Weise Wien – siehe den Bereich Einkommensteuer und Kapitalertragsteuer auf Zinsen.

Drittens: Es werden neue Kriterien zur Aufteilung der Ertragsanteile geschaffen, davon 10 Prozent aufgrund von Fläche und Beschäftigungsentwicklung. Die durch die Änderung im Aufkommen gewonnenen 8,5 Milliarden Schilling könnten so neu verteilt werden.

Viertens: Der Anteil der zweckgebundenen Einnahmen der Länder ist wegen der Bevormundung durch den Bundesgesetzgeber zu verringern. Bei den letzten Finanzausgleichsverhandlungen im Februar 1996 haben sich die Länder und Gemeinden verpflichtet, ab 1997 den Defizithöchstwert von 0,3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes nicht zu überschreiten, sodaß das gesamte Defizit der gesamten öffentlichen Haushalte in Österreich bis Ende 1997 auf unter 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gesenkt werden kann.

Durch diese Verpflichtung und Abhängigkeit der Länder von den sich aufgrund des Finanzausgleiches ergebenden Einnahmen und durch die zusätzliche Begrenzung der Kreditaufnahmen wird der budgetpolitische Spielraum der Länder zusätzlich eingeschränkt.

Seit fast 25 Jahren hat sich im Finanzausgleich im wesentlichen nichts geändert. Er ist zu starr und engt den Spielraum der Länder wegen des hohen Anteils an zweckgebundenen Einnahmen immer weiter ein. Bisher wurde der Finanzausgleich stets zwischen Tür und Angel beraten und verlängert, jetzt geht es darum, eine Grundsatzdebatte über die Neuaufteilung der Mittel zu eröffnen und zu führen, mit dem Ziel einer Neuordnung ab 2001. Das hat bereits die Landeshauptfrau gesagt, und wir können das alle nur – ich habe es gemerkt – bestätigen.

Eines möchte ich hier als Steirer auch noch sagen: Das merkt man in der Steiermark: Wir halten dann doch zusammen – über alle Grenzen hinweg –, wenn es um die Interessen des Landes geht. – Ich danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

11.00

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Ing. Polleruhs. – Bitte.

11.00

Bundesrat Ing. Peter Polleruhs (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Frau Landeshauptfrau! Hohes Haus! Unsere Landeshauptfrau hat in ihrer Erklärung das Problem der Arbeitslosigkeit sehr deutlich angeschnitten. Im März dieses Jahres waren österreichweit über 262 000 Menschen ohne Arbeit, nahezu 40 000 beziehungsweise 16,8 Prozent davon sind Jugendliche im Alter von 15 bis 25 Jahren. In der Steiermark waren es insgesamt 41 543 arbeitslose Frauen und Männer, der Anteil der beschäftigungslosen Jugendlichen betrug bereits 17,9 Prozent, in Zahlen ausgedrückt: 7 354.

Viele von Ihnen werden jetzt denken: Das sind Daten, Fakten, Zahlen. Was will er damit? – Ich will darauf hinweisen, daß es bei diesen Daten um Menschen jeden Lebensalters und Ausbildungsstandes geht, die einer ungewissen Zukunft entgegensehen. Das Problem der Arbeitslosigkeit ist aber sicherlich keine Privatsache, sondern eine gesellschaftspolitische Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Beschäftigung muß zu einer echten Frage von gemeinsamem Interesse werden.

Wir alle sind dazu aufgefordert, weil der Wirtschafts- und Sozialpolitik eines Staates die Aufgabe zukommt, dafür zu sorgen, daß das eigene Land in diesem Wettbewerb mithalten kann. Die Möglichkeiten der Politik sollen dabei nicht überschätzt werden. Ich muß immer lächeln, wenn vor allem zu Wahlzeiten riesige Plakate ankündigen: Wir sichern jeden Arbeitsplatz.

Ich bin der Meinung, ich kann nur dann einen Arbeitsplatz sichern, wenn ich selbst Unternehmer bin und in meinem Unternehmen einen Arbeitsplatz vergeben kann. Ansonsten können wir nur,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite