Bundesrat Stenographisches Protokoll 626. Sitzung / Seite 67

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Das gleiche gilt auch für die von Ihnen schon angesprochene Substitutionstherapie, in deren Rahmen auch für die Ärzte eine größere Rechtssicherheit und damit auch eine bessere Chance zu einer optimalen Behandlung und Betreuung von Patienten gegeben ist.

Erlauben Sie mir noch, zu der letzten Frage, die von Ihnen, sehr geehrte Frau Bundesrätin, angesprochen wurde, betreffend Therapieplätze einige Zahlen bekanntzugeben. Vorher noch eine grundsätzliche Aussage, nämlich daß wir schon die Erfahrung haben, daß es in fast allen Fällen gelingt, entsprechende Behandlungsmöglichkeiten anzubieten, daß es aber im Rahmen eines Jahres manchmal zu Engpässen kommen kann und daher eine unmittelbare Einweisung nicht sichergestellt ist. Aber ich möchte mich für Ihre Signale und für Ihre Aussagen bedanken, daß gerade Sie als Ländervertreter und Ländervertreterinnen darauf Bedacht nehmen werden, daß auf Länderebene das Betreuungsangebot und das Behandlungsangebot verbessert werden. Sie wissen, daß wir in bezug auf die Kompetenzen die Länder in dieser Frage besonders anzusprechen haben und auch versuchen, sie mit diesem Gesetz in eine gemeinsame politische Verantwortung einzubeziehen.

Nun aber auch für Ihre politische Argumentation und Information an Ihre Wählerinnen und Wähler und an die Bevölkerung ein paar Zahlen: Wir haben derzeit etwa 600 Therapieplätze, die eine umfassende stationäre Behandlung sicherstellen. Wir haben Behandlungsplätze in zirka 25 Einrichtungen. Die Therapieplätze sind überwiegend nicht in psychiatrischen Krankenhäusern, sondern verteilt auf die gesamten Spitalsangebote. Jedes Bundesland hat in diesen bestehenden Einrichtungen Platzkontingente für diese, damit eben auch eine flächendeckende Versorgung sichergestellt werden kann. Es gibt natürlich ergänzend zu diesen Therapie- und Behandlungsplätzen auch die Möglichkeit der körperlichen Entgiftung, der Entzugsbehandlung in den Bundesländern durch verschiedene Einrichtungen in den Krankenanstalten, wie zum Beispiel Entzugsstationen, und ein weiteres doch breit flankierendes Angebot in den "niederschwelligeren" Einrichtungen, in den Drogenambulanzen und auch Ambulatorien, in Beratungsstellen, in der Nachbetreuung und auch in der Rehabilitation. Wir sehen aber trotzdem noch immer die Notwendigkeit, einen weiteren Ausbau vorzunehmen, obwohl wir doch schon einen relativ guten Standard erreicht haben.

Daher möchte ich mich nochmals für Ihre Debatte bedanken, auch für die Unterstützung, daß dieses Gesetz einer Beschlußfassung zugeführt wird und wir damit auch die Chance bekommen, die beiden Tagesordnungspunkte, die Sie in der weiteren Form noch zu behandeln haben, die zwei internationalen Übereinkommen zu ratifizieren, einer endgültigen Ratifikation zuführen zu können. – In diesem Sinn herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

13.20

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist somit geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 16. April 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Regelungen über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Vorläuferstoffe getroffen sowie das AIDS-Gesetz 1993, das Arzneimittelgesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz, das Chemikaliengesetz, das Hebammengesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Strafgesetzbuch und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.


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