Bundesrat Stenographisches Protokoll 626. Sitzung / Seite 66

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

anmerken möchte, daß in bezug auf die Finanzierung noch nicht abgeklärt wurde, wer was zu zahlen hat bei diesen Therapieplätzen. Sicherlich werden wir als Ländervertreter uns dann auch dafür einsetzen, daß die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden können.

Was wir ebenfalls noch fordern, ist keine Bevorzugung von drogensüchtigen Kriminellen gegenüber anderen, sozusagen normalen Kriminellen. Es schaut nämlich zurzeit fast so aus. Ich hoffe, Herr Minister, Frau Ministerin, daß das nicht so sein wird.

Weiters fordern wir noch professionelle Drogenärzte und Berater. Ich glaube, diese gesamte Gesetzesvorlage ist einfach noch nicht ausgereift oder durchgearbeitet. Aus diesem Grunde können wir momentan dieser Vorlage noch nicht zustimmen. Es wäre schön gewesen, wenn es diese Unterausschüsse noch gegeben hätte. Wir lehnen das Gesetz auf jeden Fall einmal jetzt ab! – Herzlichen Dank! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.13

Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Eleonora Hostasch. Ich erteile es ihr.

13.13

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich darf mich zuerst sehr herzlich für Ihre sachliche und profunde Diskussion zu diesem Gesetz bedanken. Ich glaube, daß damit auch zum Ausdruck kommt, daß es Ihnen und uns ein Anliegen ist, mit einer sehr schwierigen und sensiblen Frage sehr gut und korrekt zu Rande zu kommen. Die auseinanderstrebenden Überlegungen, wie man diesen Zielsetzungen Rechnung tragen kann, konnten wir doch auf ein Mittelmaß bringen, so wie wir es im Suchtmittelgesetz versucht haben.

Ich glaube auch, daß wir mit der Beschlußfassung dieses Gesetzes eine sehr erfolgreiche Drogenpolitik, wie wir sie in Österreich im Vergleich zu anderen Ländern aufweisen können, fortsetzen und damit auch eine sehr moderne und zukunftsorientierte gesetzliche Grundlage liefern. Ich möchte mir erlauben, ganz kurz ein paar Punkte, die insbesondere aus der Sicht meines Ressorts in diesem Gesetz sehr wichtig sind, herauszugreifen, die auch von Ihnen in der Diskussion angesprochen wurden.

Ich meine einen Punkt, der mir sehr wichtig erscheint, nämlich daß wir erstmals mit diesem Gesetz die gesundheitsbezogenen Maßnahmen genau festlegen und daß auch alle Einrichtungen, die zur Bewältigung dieser Aufgabe zur Verfügung stehen, eben gesundheitsbezogene Maßnahmen durchzuführen, der Bewilligung des Gesundheitsressorts bedürfen. Damit ist etwas sichergestellt, was gerade in der Gesundheitspolitik ganz entscheidend ist, nämlich daß Qualitätsstandards gewährleistet sind. Es muß über diese Tätigkeit auch laufend Bericht erstattet werden, und es muß auch in jeder Einrichtung einen Arzt geben, der mit Fragen des Suchtgiftmißbrauches vertraut ist. Ich glaube, damit sind wichtige Voraussetzungen für die Qualitätssicherung im Gesundheitsbereich geliefert.

Ich möchte einen zweiten Punkt herausgreifen, der mir sehr wichtig erscheint. Sie wissen, daß in dieser Frage immer wieder neue Stoffe entstehen, die bisher durch das Gesetz nicht definiert werden konnten und daher sowohl Behandlung als auch Bestrafung rechtlich sehr diffizil waren. Ich betrachte es daher als sehr wichtig, daß es uns jetzt gelungen ist, die psychotropen Stoffe und auch die Vorläuferstoffe in den Geltungsbereich des Suchtmittelgesetzes aufzunehmen. Damit haben wir auch die Chance, in Zukunft Mode- und Designerdrogen, wie sie wahrscheinlich leider wieder zusätzlich auf den Markt kommen werden, rechtzeitig durch das Gesetz zu erfassen.

Wenn man weiß, was Schmerzen heißt, wenn man weiß, was schwerkranke Menschen oft erleiden müssen, dann versteht man, daß es dringend notwendig war, in der bisherigen Schmerztherapie den optimalen Ansatz zu finden. Und ich betrachte das als einen großen Fortschritt zur Linderung von menschlichem Leid, daß nun die Ärzte eine bessere Verschreibungspraxis zur Schmerztherapierung vornehmen können, ohne sich in einem rechtsfreien oder sogar nicht rechtlich gesicherten Rahmen bewegen zu müssen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite