Bundesrat Stenographisches Protokoll 626. Sitzung / Seite 97

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7. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 16. April 1997 betreffend ein Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Bauprodukten und den freien Warenverkehr mit diesen (Bauproduktegesetz – BauPG) (148 und 648/NR sowie 5435/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Bauprodukten und den freien Warenverkehr mit diesen.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Weilharter übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Engelbert Weilharter: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bericht liegt gedruckt vor, ich verzichte daher auf die inhaltliche Verlesung.

Der Wirtschaftsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Mai 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke dem Berichterstatter.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Jaud. – Bitte.

15.39

Bundesrat Gottfried Jaud (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hoher Bundesrat! Mit dem Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum haben wir uns verpflichtet, die europäische Bauproduktrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Das daraus entstandene Bauproduktegesetz gilt für alle Bauprodukte, die hergestellt werden, um dauerhaft in Bauwerke des Hoch- und Tiefbaues eingebaut zu werden.

Einen langen Weg hat dieses Gesetz hinter sich gebracht, bis es endlich dem Parlament zum Beschluß vorgelegt werden konnte. Wieder einmal war es das Land Vorarlberg, das als Vorreiter bei diesem Gesetz vehement um die Länderrechte kämpfte. Die Länder, unterstützt durch den Vizepräsidenten des Bundesrates, Jürgen Weiss, und den Klubobmann Andreas Khol, haben beharrlich immer wieder, in mehreren Schreiben, gegen den Alleinvertretungsanspruch des Bundes Einwand erhoben.

Das vorliegende Bauproduktegesetz ist ein typisches Beispiel dafür, wie Länderinteressen bereits im Vorfeld der Gesetzwerdung durch beharrliche Verhandlungen – übrigens auch mit Unterstützung von Klubobmann Andreas Khol – in den Gesetzestext eingebracht werden können. Ich bin überzeugt, daß ohne Bundesrat die Interessen der Länder hier im Hause nicht bereits im Vorfeld der Gesetzwerdung so viel Beachtung finden würden. Die Verwirklichung der Länderinteressen im Bauproduktegesetz dient letztlich allen, weil damit Geld eingespart wird. Der Bund braucht keine eigene Behörde zu installieren, denn die Zertifizierung wird von den Ländern durchgeführt.

Als "Holzwurm" liegt mir die Verwendung des umweltfreundlichen Baustoffes Holz besonders am Herzen. Vor wenigen Wochen hat in meiner Heimatgemeinde Jenbach ein modernst eingerichteter Holzverarbeitungsbetrieb seine Tätigkeit aufgenommen. Dort werden mit modernsten Produktionsmethoden verleimte Bauhölzer erzeugt, die nicht nur Architekten alle Gestaltungsmöglichkeiten gestatten, sondern durch entsprechende elektronische Holzauswahl auch Statikern exakte Berechnungsmöglichkeiten bieten.

An die jeweiligen Landesgesetzgeber in unserem Staate ergeht daher die Aufforderung, die Landesbauordnungen so zu novellieren, daß der Baustoff Holz als hochwertiges Baumaterial überall eingesetzt werden kann. Ich glaube, der Bundesrat ist das richtige Gremium, das zu sagen, damit es wirklich in allen Bundesländern dazu kommt. Der oftmals erhobene Einwand, daß Holz im Brandverhalten gefährlich wäre, trifft nicht zu, weil Holz im Falle eines Brandes viel länger seine Festigkeit und Stabilität behält als Stahl oder Beton.


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