Bundesrat Stenographisches Protokoll 626. Sitzung / Seite 100

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dem Hersteller erteilten europäischen technischen Zulassung entsprechen muß. Weicht ein Bauprodukt unwesentlich von der Norm ab, so gibt es eine europäische technische Zulassung, damit die Brauchbarkeit nachgewiesen werden kann.

Die Einwände der Länder gegen den vorliegenden Gesetzentwurf wurden nicht nur von Klubobmann Khol und der ÖVP-Fraktion unterstützt, sondern es gab auch heftige Kritik seitens der Freiheitlichen. Deshalb sind wir froh darüber, daß die Bundeskompetenzen so eingeschränkt worden sind, daß dieses Gesetz nicht für diejenigen Bereiche Geltung haben kann, die durch Landesgesetze geregelt werden.

Über das Gremium, das in den Zulassungsstellen die Vertretung übernimmt, ist anzumerken, daß aufgrund der umfassenden Zuständigkeit der Länder in der Gesetzgebung und Vollziehung in Bauangelegenheiten auch diese Funktion bei den Ländern verbleibt.

Zusammenfassend ist zu sagen, daß das Bauproduktegesetz im wesentlichen die Angleichung der österreichischen Bestimmungen an das EU-Recht darstellt. Es ist positiv zu bewerten, daß die Zertifizierung von den Ländern durchgeführt wird und der Bund keine eigene Behörde installiert. Dies trägt dem föderalistischen Aufbau der Republik Rechnung und sorgt hoffentlich auch – damit wende ich mich an Sie, Herr Minister – für einen entsprechend sparsamen Vollzug des Gesetzes.

Für die Bauwirtschaft kommt es damit zu einer Verbesserung. Die Übernahme der EU-Standards erhöht die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe, und zwar nach dem Motto: Gleiche Chancen mit gleichen Normen.

Meine Damen und Herren! Im Einklang mit Kollegen Jaud richte ich abschließend einen Appell an die Bundesländer und an die Landesregierungen, der den Baustoff Holz betrifft. Ich rufe dazu auf, holzfreundliche Bauordnungen beziehungsweise Bautechnikverordnungen zu erlassen, da es sich bei Holz sicherlich um einen modernen und umweltfreundlichen Baustoff handelt.

Als Beispiel möchte ich das Land Niederösterreich anführen. Mit der neuen Bautechnikverordnung haben wir voriges Jahr in diesem Land ein Gesetz installiert, das es ermöglicht, beim Hausbau zu mehr als 60, 70 Prozent den Baustoff Holz zu verwenden. Mit diesem Gesetz sind wir als erste im gesamten Bundesgebiet hervorgetreten, und dafür möchte hier all jenen danken, die das in Niederösterreich möglich gemacht haben, vor allem unserem Landesrat Schimanek. Unter seiner Federführung – daran sieht man, wie unter freiheitlicher Führung etwas Vernünftiges zustande kommt – wurde in einem Bundesland jetzt gesetzlich das beschlossen, was auch in allen anderen Ländern schon seit langem gefordert wird.

Deshalb appelliere ich an die anderen Kollegen: Fordern Sie Ihre Regierungsmitglieder auf, das Gesetzeswerk zu übernehmen, das von freiheitlicher Hand in Niederösterreich erarbeitet worden ist, und auch Sie werden den Baustoff Holz vernünftig einsetzen können!

Wir Freiheitlichen werden trotz einer kleinen Kritik – und vor allem deswegen, weil es in einigen Punkten auch die Handschrift der Freiheitlichen trägt – dieses Gesetz unterstützen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.55

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Rieser. – Bitte.

15.56

Bundesrat Peter Rieser (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zur Wichtigkeit des Bauproduktegesetzes haben meine Vorredner schon ausführlich Stellung genommen. Ich werde mich daher kurz fassen und auf einen Satz verweisen, den vor kurzem Wirtschaftsminister Hannes Farnleitner gesagt hat: Wer vom Holz redet, soll auch Holz einsetzen. Ich glaube, daß wir alle uns diesen Satz auf die Fahnen heften sollten, weil Holz ein Rohstoff ist, der bei uns nachwächst.

In einem Bericht des Österreichischen Waldwirtschaftsverbandes lese ich: Holzhäuser schießen in Österreich wie die Schwammerln aus dem Boden – leider nur theoretisch. Pro Sekunde


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