Bundesrat Stenographisches Protokoll 626. Sitzung / Seite 118

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Ich habe seinen Ausführungen entnommen, daß er allen Ernstes daran denkt, bei Zubauten zu Messegeländen und -hallen andere Preise als bei den vorhergehenden zu verlangen. – In der Praxis sieht das so aus, daß es Bedarf gibt, dann kommt es zu Ausweitungen von Messegeländen oder Messezentren, und der Quadratmeterpreis wird sich nicht von dem der bestehenden Objekte unterscheiden. Denn sonst wäre das kaufmännisch überhaupt nicht erläuterbar, und es würde dann Aussteller oder Proponenten anderer Unternehmen erster, zweiter oder dritter Kategorie geben.

Daher liegt auf der Hand, wie die neuen Quadratmeter dort zu vermieten sind. Es ist nun einmal die Praxis des Messewesens, daß wir zuerst einmal aufgefordert sind, den entsprechenden Bedarf an Fläche zu decken. Wenn die Chance besteht, Geschäfte auszuweiten, ist es natürlich im Interesse aller, diese sofort wahrzunehmen.

Ich möchte wirklich aufgreifen, was Sie gesagt haben, und mich auch bei Kreisky für die Weitsicht bedanken. Daß die Opposition das damals anders gesehen hat, war ihr gutes Recht. Heute wissen wir gemeinsam, daß die Entscheidung damals richtig war. Dazu sollte man stehen, und Geschäfte, die auf der Straßen liegen, sollte man möglichst wahrnehmen und nicht anderen europäischen Ländern überlassen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.19

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Hoher Bundesrat! Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

10. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 17. April 1997 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Hongkong über die Förderung und den Schutz von Investitionen (365 und 658/NR sowie 5438/BR der Beilagen)

11. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 17. April 1997 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Ukraine über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (505 und 659/NR sowie 5439/BR der Beilagen)

12. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 17. April 1997 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Kuwait über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (545 und 660 /NR sowie 5440/BR der Beilagen)

13. Punkt

Beschluß der Nationalrates vom 17. April 1997 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Südafrika über die


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