Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 55

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Jeder von uns, der nebenbei einen Beruf ausübt – das gilt in diesem Haus für eine relativ hohe Anzahl –, ist von Ansprüchen dieser Art selbstverständlich ausgeschlossen. Weil er einen Beruf hat und in diesen Beruf mit vermehrter Aktivität zurückkehrt – je nachdem, wie er es arbeitsmäßig, stundenmäßig oder gehaltsmäßig geregelt hatte –, fällt eine Bezugsfortzahlung nicht an.

Eine Fülle von Regelungen bezieht sich auf schwierige Probleme, über die wir auch mit Ihnen, meine Damen und Herren – Sie sollten nicht so tun, als ob Sie von irgendeinem Stern der Keuschheit kämen –, sehr konkret gesprochen haben, dort draußen in der Cafeteria: Probleme, die nur schwer gerecht zu lösen sind. Die Frage der Abgeltung von Spesen ist unendlich problematisch. Ich weiß, daß es auch in meiner Fraktion Kolleginnen und Kollegen gibt, die meinen, daß die bisherige Regelung – daß im wesentlichen ein Pauschbetrag zur Verfügung gestellt wurde und es dem Abgeordneten überlassen blieb, damit auszukommen oder auch nicht – zumindest die einfachere, vielleicht auch die gerechtere war.

Wir haben darüber unendlich viele Diskussionen geführt. Dabei hat selbstverständlich die Überlegung eine Rolle gespielt, daß es der Öffentlichkeit und dem Wähler nicht zumutbar ist, wenn dem Abgeordneten ein Pauschbetrag zur Verfügung gestellt wird, der auf der Abrechnung aufscheint. Ich füge hinzu, daß dies paradoxerweise ein Pauschbetrag war, der auch der Einkommens- beziehungsweise Lohnsteuer unterworfen und somit vermutlich die einzige versteuerte Spesenabgeltung in Österreich war. Unter der Voraussetzung, daß die entsprechenden Abrechnungen korrekt gelegt und auch kontrolliert werden, ist es die sehr viel korrektere Lösung, einen Rahmenbetrag festzulegen, innerhalb dessen der einzelne seine Aufwendungen unterzubringen hat. Wir wollen zwar niemandem eine Anreise mit dem Porsche finanzieren, wohl aber einen Rahmenbetrag zur Verfügung stellen. Ich gehe davon aus und halte es auch für möglich, daß dies ohne übermäßigen Verwaltungsaufwand im Rahmen der Neuregelung geschehen kann.

Das ist zwar für denjenigen, der Rechnung legen muß, eine Mehrbelastung, aber fraglos ist es so, meine Damen und Herren, daß hunderttausende österreichische Arbeitnehmer derselben Belegsammlungs- und -vorlagepflicht unterliegen. Ich halte es für einen entscheidenden Fortschritt und keineswegs für einen Rückschritt, wenn wir uns denselben verwaltungstechnischen Regeln unterstellen, wie sie zum Beispiel für jeden Monteur in diesem Lande gelten.

Der zweite Punkt: Heute haben wir hier dem zugehört, was Sie "Argumente" zu nennen belieben. Falls ich noch irgendeinen Zweifel gehabt hätte, wäre mir spätestens heute klargeworden, warum – nach einer ersten Gesprächsrunde – niemand im Nationalrat bereit war, mit Ihnen zu reden. Problemlösungen kann man nur finden, wenn man sich auf die Problemstellung einläßt. Dazu gehört eine sachliche Auseinandersetzung, in deren Verlauf Optionen durchzurechnen sind und zu überlegen ist, ob damit – unbeabsichtigt – jemand bevorzugt oder benachteiligt wird. Wenn Sie sich auf den Standpunkt stellen, über all das sei nicht zu diskutieren und ein – in Wirklichkeit absurd hoher – Bruttobetrag von 60 000 S löse alle Probleme, und wenn Sie das papageienhaft wiederholen, dann wüßte ich nicht, wie irgend jemand mit Ihnen Verhandlungen und Gespräche führen sollte.

Was Sie nicht aus der Welt reden können, ist die Tatsache, daß sowohl die Öffentlichkeit als auch diejenigen, die daran mitgewirkt haben, klar und deutlich zum Ausdruck gebracht haben, daß die Regelung, die jetzt Gesetz wird, in einem Höchstmaß den grundlegenden Vorstellungen entspricht, die von der Kommission in den Raum gestellt wurden. Selbstverständlich haben Beteiligte, die diesen Bereich aus der Praxis kennen und überdies Betroffene sind, zum Teil andere Vorstellungen über die Praxisrelevanz eingebracht, als das eine Kommission tun konnte, die den Bereich von außen studiert hat. Ich gebe zu, daß auch ich mir schwergetan habe mit der Feststellung der Kommission, sie könne in Wirklichkeit mit den Parlamentariern nichts anfangen. (Bundesrat Dr. Böhm: Absurd!) Daß sie bei ihrem Versuch, die Politik nach dem Vorbild eines Unternehmens zu konstruieren, die Parlamentarier sozusagen als "zuarbeitende Experten" eingestuft hat, hat mir tatsächlich ein bißchen weh getan. Ich verstehe, daß die Parlamentarier, die dieses Gesetz gemacht haben, die Sache ein wenig anders sehen, und halte das für den selbstverständlichen Ausdruck des Selbstbewußtseins des Parlaments. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)


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