Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 54

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

DDr. Königshofer: Was soll dieser Vergleich?) Herr Kollege Königshofer! Man kann nicht sagen: Einmal sind wir dafür, und auf der anderen Seite sind wir dagegen!

Würden Sie die Anzahl der Mitarbeiter im Ressort als Berechnungsgrundlage wählen, so bekäme Frau Bundesministerin Gehrer 200 000 S ausbezahlt, und es ginge wiederum hinunter bis zu Frau Prammer mit 0 S, weil sie de facto keine Mitarbeiter hat. Und wenn Sie das gleiche Rechenbeispiel auf die Klubobleute ... (Bundesrat Kone#ny: Aber sie ist für 51 Prozent der Bevölkerung zuständig!) Das ist etwas anderes, Herr Kollege! Ich habe ausdrücklich hinzugefügt, von welchen Kriterien ich ausgehe. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Würden Sie der Berechnung der Bezüge der Klubobleute die Anzahl der Mandate zugrunde legen, dann würden sich folgende Bezüge ergeben: Der Klubobmann der SPÖ bekäme 170 000 S, der Klubobmann der ÖVP 124 507 S, der Klubobmann der FPÖ 98 169 S, die Frau Klubvorsitzende der Liberalen 23 944 S und die Frau Klubvorsitzende der Grünen 21 549 S. Erst dann wäre das nach meinem Dafürhalten auch bei den Landeshauptleuten gerecht.

Weil aber die Landeshauptleute von dieser Regelung ausgenommen werden, bin ich nicht bereit, an der Abstimmung über dieses Gesetz teilzunehmen, und werde den Sitzungssaal verlassen. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Dr. Bösch: Sie werden aber dafür bezahlt, daß Sie herinnen sind, Herr Kollege! – Weitere Rufe und Gegenrufe zwischen ÖVP und Freiheitlichen.)

13.01

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Albrecht Kone#ny. Ich erteile es ihm.

13.01

Bundesrat Albrecht Kone#ny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Meine Damen und Herren am Trenngraben! Meine übrigen Damen und Herren! Der Dialog mit Tauben ist – vor allem, wenn sie gleichzeitig sprechen – eine verdammt mühsame Angelegenheit. Das ist zwar kein allgemeiner Merksatz, aber sicherlich ein Resümee des heutigen Sitzungsverlaufes.

Die Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ versuchen – in diesem Haus zweifelsfrei nicht mit Erfolg; über die Reaktion der Öffentlichkeit bin ich ... (Bundesrat Eisl: Aber dann jeder!) Herr Kollege! Taub und laut ist zuviel!

Die Reaktion der Öffentlichkeit mag eine andere sein, aber darüber können wir beide nur spekulieren. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Herr Kollege! Sie haben mich davon überzeugt, daß ich überbezahlt bin, und zwar aus einem einfachen Grund: Wenn ich zu einer Hader-Vorstellung ins Kabarett gehe, muß ich 250 S Eintritt bezahlen. Hier habe ich das gratis! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Dr. Tremmel: Hier dürfen Sie das gratis machen!)

Wenn wir in diesem Gesetz einfach nur das lesen, was darin steht – die Fähigkeit dazu mute ich auch Ihnen zu –, dann zeigt es sich, daß Behauptungen, die heute hier aufgestellt wurden, in den Bereich der absolut böswilligen Unterstellung oder des lesemäßigen Unvermögens gehören.

Frau Kollegin Riess hat gemeint, es sei ein unerhörter Skandal, daß Beamte, die den sichersten Job der Welt haben, nach ihrem Ausscheiden zwölf Monate lang eine Bezugsfortzahlung bekommen. – Haben Sie das gesagt? (Bundesrätin Dr. Riess-Passer: Wenn sie ein Berufsverbot in ihrer Funktion haben!)

Es gibt zwei Möglichkeiten, und nur darauf stellt dieses Gesetz ab: Entweder nimmt jemand nach seinem Ausscheiden aus der politischen Funktion eine berufliche Tätigkeit wieder auf – dann steht ihm die Bezugsfortzahlung nicht zu; oder er hat Schwierigkeiten, eine berufliche Tätigkeit zu finden, weil das für jemanden nicht so leicht ist, der sich als Politiker relativ weit von seiner früheren Berufstätigkeit entfernt hat – dann gebührt dem Betreffenden für eine begrenzte Zeit eine Überbrückungshilfe. Das ist eine faire und vernünftige Lösung.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite