Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 53

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reden, und zwar deshalb, weil selten so viel falsch zitiert wurde wie bei dieser Bezügeregelung. (Bundesrat Dr. Tremmel: Wurde der Salzburger Landeshauptmann auch falsch zitiert?)

Frau Kollegin Mühlwerth! Wenn Sie sagen, daß alle außer dem Herrn Bundespräsidenten mehr bekommen, dann muß ich Ihnen sagen: Das ist schlichtweg falsch! Das ist unrichtig. Der Zweite und Dritte Präsident des Nationalrates bekommen weniger, der Rechnungshofpräsident bekommt weniger, die Volksanwälte bekommen weniger, die beiden Vizepräsidenten beziehungsweise Vizepräsidentinnen des Bundesrates bekommen weniger, zum Teil sogar um ein Drittel weniger. Und Sie kommen hierher und sagen: Mit Ausnahme des Bundespräsidenten bekommt niemand weniger. Das ist glattweg falsch! (Beifall und Bravorufe bei ÖVP und SPÖ.)

Meine Damen und Herren von der k. und k. Opposition! Nach den Ausführungen des Kollegen Repar kann ich sagen: Sie kritisieren und kassieren, daher k. und k. Opposition! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wenn Sie so tun, als sei alles, was hier beschlossen wird, falsch, dann kann ich Ihnen sagen: Das stimmt nicht!

Herr Dr. Bösch! Wenn Sie die Bundesräte von ÖVP und SPÖ auffordern, daß sie ihrem Länderwillen gerecht werden, dann sagen Sie mir: Welcher Landtag hat irgend etwas beschlossen, wogegen ein Bundesrat hier Einspruch erheben soll?

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Riess-Passer! Wenn Sie behaupten, daß die Bezüge in Österreich die zweithöchsten sind, dann muß ich Ihnen sagen: Auch das stimmt ganz einfach nicht. Liebe Frau Kollegin Riess-Passer! Sie müssen alles, was jemand bekommt, zum Bezug hinzurechnen. Wenn Sie das tun und etwa die Auslagenentschädigungen und die Sekretariate von Abgeordneten anderer Länder hinzurechnen, dann werden Sie feststellen, daß die Österreicher im Vergleich von zehn Ländern genau in der Mitte liegen: Hiebei führt Frankreich mit 241 000 S, gefolgt von Deutschland mit 223 773 S, Italien mit 181 504 S und dem Vereinigten Königreich von England mit 163 833 S. Dann kommt Österreich mit 129 209 S, gefolgt von Belgien mit 90 800 S, Finnland mit zwischen 50 900 S und 70 300 S, Spanien mit 48 000 S bis 60 000 S, Schweden mit 54 165 S und Portugal mit 48 000 S bis 53 500 S. Das sind die Fakten und die tatsächlichen Zahlen! Das darf man nicht übersehen, wegwischen und statt dessen Behauptungen in den Raum stellen mit der Überlegung: Es wird sowieso niemand nachschauen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei Politikereinkommen fällt mir immer ein Zitat des großen Föderalisten und Salzburger Landeshauptmanns Dr. Wilfried Haslauer ein. Haslauer hat einmal gemeint: "Solange die Politiker nicht in Lumpen gekleidet und sich auf einem rostigen Fahrrad fortbewegend angetroffen werden, wird es immer wieder eine Diskussion über Politikerbezüge geben." – Das ist die Realität, meine Damen und Herren! Da können wir noch so viele Gesetze beschließen – die Diskussion über die Bezüge der Politiker wird nicht abreißen!

Ich mache dennoch ein paar kritische Anmerkungen zu diesem Gesetz, denn in diesem Zusammenhang ist es wirklich nicht leicht, zu diesem Gesetzesbeschluß irgend etwas Positives zu sagen. Ich nehme einen einzigen Punkt heraus. Ich gehe gar nicht auf die Verbürokratisierung ein, zu der es mit den Spesenabrechnungen und dergleichen kommt, sondern nur auf die Feststellung, daß die Landeshauptleute nach quantitativen und qualitativen Kriterien zu besolden sind. Da wird der Versuch gemacht, daß der Landtag für den vom Bund zu bezahlenden Landeshauptmann den Bezug festlegen soll. Das kann ja wohl nicht sein!

Ich meine: Wenn man Unterschiede zwischen dem Landeshauptmann von Vorarlberg bis zum Landeshauptmann von Wien macht, dann muß man auch Unterschiede bei den Einkommen der anderen Gebietskörperschaften machen. Und wenn man sich ausrechnet, was nach dem Budget jedem einzelnen Minister zustehen würde, dann würde zum Beispiel die Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten Prammer leer ausgehen, weil sie kein eigenes Budget zur Verfügung hat, weil ihr Budget zum Budget des Bundeskanzleramtes gehört. Der Herr Vizekanzler würde nach dem Budget 3 403 S bekommen, der Bundeskanzler 6 468 S, und das geht so weiter bis zum Bundesminister für Finanzen, der 200 000 S bekommen würde. (Bundesrat


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