Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 92

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heitlichen.) Sie werden Ihnen auf diese Situation mit Kopfschütteln antworten. – Ich hoffe, einer der beiden anwesenden Minister wird dazu Stellung nehmen.

Des weiteren möchte ich auf den auf Seite 150 dargelegten Sachverhalt eingehen. Dort werden die sogenannten rassistisch und fremdenfeindlich begründeten Fälle einzeln aufgezählt. Es handelt sich in Summe um 14 Fälle, von denen zwei Delikte meiner Meinung nach nicht ein Ausmaß haben, das sie qualifizieren würde, dort erwähnt zu werden. Dabei geht es um eine anonyme telefonische Drohung gegen ein Lokal, in dem Ausländer beschäftigt sind, und um die Versendung eines anonymen Drohbriefes. Ich glaube, es werden pro Jahr in ganz Österreich Tausende anonyme Anrufe getätigt und Tausende anonyme Briefe versandt. Aber genau diese beiden sind festgehalten worden.

Nehmen wir einmal an, das sei eine komplette Darstellung. Mich interessiert nun ein Horizontalvergleich mit anderen Ländern. Wie sieht es mit rassistisch motivierten Tathandlungen in Deutschland aus, in Frankreich, in Holland, in Dänemark, in Schweden und in unserem Nicht-EU-Nachbarland Schweiz? – Dazwischen sollte ein Vergleich gezogen werden, vor allem deshalb, weil – wie ich gehört habe – eine entsprechende EU-Organisation als erste EU-Stelle in Österreich angesiedelt werden soll: Die Forschungsstelle für Fremdenfeindlichkeit und Rassismusforschung soll in Wien ihren Standort bekommen.

Wenn wir in einem solchen Vergleich – mit 14 Fällen dieser Art gegenüber sehr vielen Fällen in anderen Ländern – gut abschneiden, dann können wir vor die Europäische Union hintreten und diese Forschungsstelle begrüßen.

Weiters ist ein Fall von Körperverletzung aufgeführt, zu dem ich Stellung nehmen möchte, weil der Herr Justizminister anwesend ist. Es geht dabei um folgendes Delikt: schwere Körperverletzung zum Nachteil eines türkischen Staatsangehörigen im Zuge eines Raufhandels durch drei österreichische Jugendliche. Die Haupttäter wurden angezeigt. – Es gibt sehr viele Körperverletzungen in Österreich. Ob das rassistisch begründet ist, weiß ich nicht; das wird vielleicht unterstellt.

Ich darf Ihnen etwas anderes vorlesen, aus dem hervorgeht, daß es das auch vice versa, von der anderen Seite her gibt. Hier habe ich die "Tiroler Krone" von Samstag, den 3. Mai. Darin ist zu lesen: "Messerattentat bleibt weiterhin ungeklärt". Ich zitiere: Blutig endete eine erst harmlose Rauferei zwischen zwei Türken und zwei einheimischen Brüdern Ende Juni 1996 in Innsbruck. Der eine Türke zog ein Messer und versetzte seinem Widersacher einen Lungenstich. Gestern vor Gericht war das Opfer aber nicht sicher, ob der Angeklagte der Messerheld war ... – Jetzt kommt etwas, wozu ich Stellung nehmen möchte: Freispruch im Zweifel – nicht, weil der Angeklagte mit widersprüchlichen Alibizeugen auffuhr, sondern weil das Opfer den Beschuldigten nicht als Täter wiedererkannte.

Daraus ergibt sich meine Frage an Sie, Herr Justizminister! Wenn das wirklich stimmen sollte, wenn das der Grund für den Freispruch sein sollte, und wenn sich das zur Spruchpraxis in Österreich entwickelt, dann wird es in Österreich in Zukunft keine Verurteilung wegen vollendeten Mordes mehr geben! Und zwar in Ermangelung der Wiedererkennung des Täters durch das Opfer: Denn ein Toter wird den Täter nicht erkennen können!

In der Regel werden in solchen Fällen andere Beweise herangezogen. Man kann nun Vermutungen darüber anstellen, weshalb es solche Freisprüche gibt. – Ich lasse das jetzt so im Raum stehen.

Zuletzt möchte ich auf den aktuellen Fall der mißbräuchlichen Verwendung einer Schußwaffe eingehen. In Niederösterreich hat ein Schüler den Revolver oder die Pistole seines Vaters aus dem Kasten geholt und damit in der Schule ein Blutbad angerichtet.

Ich selbst bin übrigens ein "Nicht-Waffenbesitzer" und habe – außer beim Militär, als ich meinen Wehrdienst ableistete – noch nie eine Schußwaffe in der Hand gehabt. (Bundesrat Wöllert: Die sind bei FPÖlern nicht selten!) Trotzdem möchte ich feststellen, daß eine solche mißbräuchliche Verwendung von Gegenständen – seien es Messer, Scheren, Schlingen, Fahrzeuge oder sonst


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