Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 112

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Kollege Penz, wollte ich gerade eingehen! Ich glaube, man soll ein solches Unternehmen und dessen Warensektor nicht mit einem Konzern der Chemie vergleichen. Des weiteren glaube ich, daß man in Österreich in der letzten Zeit sicherlich mit größter Sorgfalt im Bereich des Pflanzenschutzes vorgegangen ist.

Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, daß da viel Polemik dabei ist. Es war und ist ein Wunsch unserer Bauernschaft, daß im Bereich des Pflanzenschutzes endlich etwas getan wird: An der Entstehung dieses Gesetzes war nicht nur das Landwirtschaftsministerium – ich danke bei dieser Gelegenheit Herrn Bundesminister Molterer und seinen Beamten –, sondern auch das Gesundheits- und Umweltministerium beteiligt, dem ich ebenfalls danke. Es haben daran aber auch Umweltvereine, also regierungsunabhängige Gruppen, mitgearbeitet. Es muß in diesem Zusammenhang erwähnt werden, daß 99 Prozent des Inhaltes dieses Gesetzes in beiderseitigem Einvernehmen zustande gekommen sind. (Zwischenruf des Bundesrates Waldhäusl. )

Herr Kollege! Sie haben es vorhin ausgeführt: Dieses Gesetz ist auch aufgrund des EU-Rechtes entstanden, und es wird dabei – das haben Sie auch erwähnt – auch der Schutz der Gesundheit von Menschen und Tier und der Umwelt berücksichtigt. Und gerade heute am Internationalen Tag des Umweltschutzes möchte ich in diesem Zusammenhang auch das Trinkwasser erwähnen.

Für die Landwirtschaft ist eine Umsetzung dieses Gesetzes unverzichtbar. Denn gerade etwa im Bereich des biologischen Landbaues – ich erwähne jetzt nur Schädlingsbefall, Feuerbrand und so weiter – benötigen wir Pflanzenschutzmittel, die auch weniger giftig sind. In Österreich ist der Standard besonders hoch. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch anführen, daß es nicht immer nur aufgrund der Chemie zu Problemen kommt. Gerade im biologischen Landbau werden oft auch Milben oder Käfer eingesetzt, und wegen der Zulassung dieser neuen Pflanzenschutzmittel hat es in der Vergangenheit oft große Probleme gegeben.

Ich darf für die Österreichische Volkspartei sagen, daß wir froh sind, daß dieses Gesetz beschlossen wird. Wir werden im Interesse der Landwirtschaft und auch im Interesse eines fairen Wettbewerbes selbstverständlich die Zustimmung geben, denn wir haben im Ausschuß diskutiert, daß diese Importe, wenn angesucht und geprüft wurde, zugelassen werden und möglich sind. (Zwischenruf des Bundesrates Waldhäusl. ) Sicherlich über Firmen, es muß ja zuerst geprüft werden! Es muß zuerst eine Lizenz vorhanden sein, dann wird das sicherlich möglich sein! Es ist jedoch im Interesse des Umweltschutzes und im Interesse der Landwirtschaft sicherlich nicht möglich, nur einfach den freien Markt aufzumachen, damit Waren aus Drittländern zu uns kommen können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

17.46

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ferdinand Gstöttner. Ich erteile es ihm.

17.46

Bundesrat Ferdinand Gstöttner (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 weist nun klare Regelungen und wichtige zukunftsorientierte Bestimmungen auf.

Grundsätzlich kann festgestellt werden, daß sich jetzt eine positive Entwicklung beim Pflanzenschutzmitteleinsatz abzeichnet. So gab es zum Beispiel 1996 bereits 18 700 Biobetriebe, das sind zwölfmal so viele wie im Jahre 1990. Bereits ein Fünftel der landwirtschaftlichen Fläche wird biologisch bearbeitet, und der Markt der Bioprodukte entwickelt sich weiter positiv.

Abgeordneter Achs stellte im Nationalrat fest, daß erstens die österreichische Landwirtschaft natürlicher und zweitens Österreich Bioland Nummer eins in Europa geworden ist. Ich kann mich dieser Meinung nur anschließen.


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