Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 124

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des Trinkwassers zunehmend gefährdet. Pestizide und Nitrate setzen dem nassen Element ganz schön zu! Die erwähnte Zeitschrift verfolgt die Vorgangsweise der Regierung hinsichtlich der Absicherung unseres Trinkwassers.

Im Ausschuß hat der Herr Bundesminister einen sehr guten Satz geprägt: Ein Abfallgesetz ohne Anpassung an das Wasserrechtsgesetz bleibt ein Stückwerk. – Ich kann das nur unterstreichen, Herr Bundesminister! Das Wasserrechtsgesetz ist aber ein Stückwerk, und zwar schon deswegen, weil es in drei Etappen zustande kommen sollte: der erste Teil im Dezember 1996, jetzt der zweite Teil, und der nächste kommt wahrscheinlich noch vor der Sommerpause, damit dieses Wasserrechtsgesetz endlich einmal abgeschlossen werden kann. Ausnahmeregelungen sind natürlich auch nicht erfreulich und erweisen der gesamten Entwicklung keinen guten Dienst.

Die thermische Verwertung ist nicht aufzuhalten. Die Schweiz verbrennt schon über 20 Jahre lang mit Erfolg 80 Prozent des Hausmülls. Natürlich ist bei der Standortsicherung einiges zu beachten. Das ökologische Institut hat zum Beispiel in einer Fernsehsendung vor einigen Tagen den Standort Zistersdorf abgelehnt, weil er zu weit vom Ballungszentrum entfernt ist und die Abwärme dort nur sehr teuer oder überhaupt nicht genützt werden könnte.

Die Lockerung im § 31 sieht vor, daß Abraum- und Aushubmaterial bis hin zum Bauschutt womöglich auch noch deponiert werden kann. Diese Lockerung ist natürlich eine Gefahr, weil die Umsetzung sehr schwer zu kontrollieren ist. Die Vollziehung dieses Gesetzes obliegt den Ländern, die damit – wie heute schon erwähnt – keine Freude haben.

Mit diesem Gesetz könnte allerdings der Mülltourismus zum Stillstand kommen. In früheren Jahren wurden Standorte für Deponien gesucht und den Gemeinden wurde finanzielle Unterstützung angeboten, um eine Deponie errichten zu können. Derzeit ist es so, daß nicht um die Deponien, aber um den Müll gestritten wird. Viele Gemeinden haben Deponien, können sie aber nicht füllen oder die Deponien sind nicht mehr wirtschaftlich. Davon können wir ein Lied singen! In Salzburg waren wir drauf und dran, ein Gesetz zu machen, das alle Gemeinden verpflichtet, den Müll zu einer bestimmten Deponie zu bringen, weil ansonsten dieses Unternehmen nicht mehr finanzierbar gewesen wäre.

Dieses stufenweise Zustandekommen des Gesetzes, auch wenn es mit einigen Lockerungen verbunden ist, werden wir Freiheitlichen natürlich nicht unterstützen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.38

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ilse Giesinger. Ich erteile es der Frau Bundesrätin.

18.38

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Da mein Bundesratskollege Dr. Bösch leider nicht mehr da ist, muß ich den freiheitlichen Landesrat Gorbach in Schutz nehmen. Ergänzend zu dem, was Bundesratskollege Hans Penz gesagt hat, möchte ich, was Vorarlberg anbelangt, erwähnen, daß es ja wohl nicht angeht, daß Vorarlberger Unternehmer und das Land Vorarlberg auf vorbildliche Weise versuchen, Umweltschutz im Lande zu betreiben und viele Millionen investieren, dann aber feststellen müssen, daß mittels Bundesgesetz gerade jene, die viel Geld für umweltschonende Maßnahmen aufwenden, bestraft werden.

Gerade Sie als Bankdirektor, Herr Dr. Harring – er ist im Augenblick nicht im Saal –, sollten wissen, daß solche Konzepte viele Jahre im voraus geplant sind und nicht kurzfristig. Es entspricht leider dem Stil der FPÖ, daß nur die halbe Wahrheit gesagt wird, denn der zuständige Referent in der Vorarlberger Landesregierung ist der freiheitliche Landesrat Gorbach.

Ich möchte dem Herrn Minister Molterer dafür danken, daß er, was die Deponien betrifft, Verständnis hatte und den Wünschen Vorarlbergs bei der Wasserrechtsgesetznovelle wenigstens teilweise entsprochen hat. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.40


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