Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 135

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz des Bundes-Verfassungsgesetzes die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz des Bundes-Verfassungsgesetzes die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Ich gebe bekannt, daß ich den eingebrachten Selbständigen Antrag der Bundesräte Dr. Schambeck, Weiss, Haselbach, Kone#ny, Dr. Riess-Passer und Kollegen betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates (98/A der Beilagen) dem Geschäftsordnungsausschuß zur weiteren geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen habe.

Weiters teile ich mit, daß seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt 7 Anfragen, 1287/J bis 1293/J, eingebracht wurden.

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin ist Donnerstag, der 26. Juni 1997, 9 Uhr in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen – neben der Wahl der beiden Vizepräsidenten des Bundesrates sowie von zwei Schriftführern und drei Ordnern für das 2. Halbjahr 1997 – jene Vorlagen in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschußvorberatungen sind für Dienstag, den 24. Juni 1997, ab 14 Uhr vorgesehen.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluß der Sitzung: 19.28 Uhr

 

 


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