Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 134

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sehr wohl auch Benzolgrenzwerte und auch Depositionsgrenzwerte in das Gesetz integriert. Das heißt, das Immissionsschutzgesetz – Luft geht in manchen Bereichen durchaus über EU-Mindeststandards hinaus – in einem Ausmaß, das umweltpolitisch und auch gesundheitspolitisch wünschenswert ist. Gleichzeitig ist das aber natürlich auch in diesem Gesamtkontext von Kosten, Arbeitsplätzen und Wirtschaftlichkeit verantwortbar.

Weil ich schon das Wort "Kosten" erwähnt habe – darauf bin ich besonders stolz, und dafür darf ich vor allem den Mitarbeitern meines Hauses danken –: Würde jedes Gesetz, das das Hohe Haus und seine beiden Kammern passiert, eine derartig detaillierte und diszipliniert und umfassend erstellte Kostenaufschlüsselung enthalten haben – ich denke da an die Vergangenheit zurück –, dann hätten wir manches Kostenproblem im Bundeshaushalt heute wohl nicht. – Ich bedanke mich, Hoher Bundesrat und sehr geehrter Herr Präsident. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ und der Freiheitlichen.)

19.26

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird vom Berichterstatter ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht gegeben.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

7. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 14. Mai 1997 betreffend Protokoll über den Beitritt des Fürstentums Monaco zum Übereinkommen zum Schutze der Alpen (Beitrittsprotokoll) (583 und 682/NR sowie 5455/BR der Beilagen)

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung: Protokoll über den Beitritt des Fürstentums Monaco zum Übereinkommen zum Schutze der Alpen (Beitrittsprotokoll).

Die Berichterstattung hat die Vorsitzende des Ausschusses, Frau Irene Crepaz, anstelle der gewählten Berichterstatterin, Frau Johanna Schicker, freundlicherweise übernommen. Ich darf Frau Bundesrätin Crepaz höflich um ihren Bericht bitten.

Berichterstatterin Irene Crepaz: Danke, Herr Präsident! Der Bericht liegt Ihnen allen vor, sehr geschätzte Damen und Herren, daher darf ich auf die Verlesung verzichten.

Der Ausschuß für Familie und Umwelt stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Juni 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Da der vorliegende Beschluß Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz des Bundes-Verfassungsgesetzes.


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