Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 71

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mehr die Immigranten als Nutznießer der Früchte der harten Arbeit der einheimischen Steuerzahler brandmarken.

Herr Universitätsprofessor Becker ist natürlich nicht so blauäugig, um nicht zu wissen, daß diese Vorschläge auch Widerstand hervorrufen können und sich einzelne Leute dagegen stemmen werden und würden. Eine Staatsbürgerschaft als ein Eintrittspreis in ein Land ist natürlich keine käufliche Ware, erkennt er sehr richtig. Aber es trifft den Sachverhalt nicht ganz. Aus seiner Sicht für Amerika war es so, wenn jemand früher mit dem Schiff nach Amerika ausgewandert ist, war die Schiffsreise ungefähr so teuer wie ein Jahresgehalt in den Vereinigten Staaten oder in einem der Teilstaaten, die es damals gab. Also eine Atlantiküberquerung von Europa nach Amerika kostete im frühen 19. Jahrhundert ungefähr ein Jahreseinkommen. Es käme also nur auf einen Wandel der Form der Kosten an.

Es bleibt auch natürlich jeder Regierung überlassen, den Einreisewilligen, den Arbeitswilligen, den nach Aufenthaltserlaubnis Heischenden einen Kredit zu überlassen, den sie erst nach Erhalt der Staatsbürgerschaft zurückzuzahlen hätten. Ich meine, diese Überlegungen des Nobelpreisträgers Gary Becker haben viel für sich.

Wir wissen, daß wir mit der Ablehnung der heute hier zu beschließenden Gesetze das Ruder nicht herumreißen. Wir möchten mit unseren Überlegungen, mit unseren Anregungen, mit unserer Kritik an diesen Gesetzen dazu beitragen, die Diskussion nicht einschlafen zu lassen, dazu beitragen, daß wir uns der Problematik dieser Gesetze und der Folgen dieser Gesetze bewußt sind. Wir Freiheitlichen tragen das Unsere dazu bei. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.56

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 11. Juni 1997 betreffend ein Bundesgesetz über die Einreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Fremden, Fremdengesetz 1997.

Der vorliegende Beschluß enthält im 2. Hauptstück 3. Abschnitt § 18 Abs. 5 eine Verfassungsbestimmung, die nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bedarf.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, der im 2. Hauptstück 3. Abschnitt § 18 Abs. 5 enthaltenen Verfassungsbestimmung im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, der zitierten Verfassungsbestimmung des vorliegenden Beschlusses die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlußerfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.


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