Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 78

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det werden müssen. Das entspricht den statistischen Aussagen, daß Lehrlinge nur im ersten Lehrjahr eine gewisse Belastung für die ausbildenden Betriebe darstellen, während sie im zweiten und insbesondere im dritten Lehrjahr bereits einen Beitrag zu positiven Betriebsergebnissen leisten. (Beifall bei der ÖVP.)

Diese Gesetzesstelle gründet aber auch auf der Erkenntnis, daß junge Menschen nach dem vollendeten 18. Lebensjahr bereits reifer und auch bereit sind, verantwortungsbewußter zu handeln.

Des weiteren wurde eine Regelung getroffen, um die Einarbeitung von sogenannten Fenstertagen, also Tagen nach Feiertagen, auch für Jugendliche zu ermöglichen, um längere Freizeit-Zeiträume zustande zu bringen.

Für die ausbildungsbereiten Betriebe kommt es im Gegenzug zu Erleichterungen bei der Pausenregelung: Die Pausen werden im Verhältnis zu den Regelungen für die Erwachsenen angepaßt und können etwas flexibler gehandhabt werden.

Jetzt komme ich zu dem Punkt, bei welchem mein Vorredner geirrt hat: Des weiteren werden die Betriebe gemäß Artikel 2, Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, grundsätzlich von den Dienstgeberbeiträgen für den Krankenversicherungsschutz für die ersten drei Lehrjahre befreit. Das bedeutet eine Entlastung der Betriebe um etwas mehr als 3 Prozent und somit eine Senkung der Lohnnebenkosten für Betriebe, die ausbilden.

Das bedeutet aber auch für die zuständigen Gebietskrankenkassen – und da stimme ich Ihrem kritischen Ansatz zu – einen Beitragsausfall in Höhe von zirka 500 Millionen Schilling. Im Gegenzug wird der Großteil dieses Ausfalls durch die Anhebung der Beitragssätze – im wesentlichen im Bereich der Angestellten – um 0,1 Prozent ausgeglichen, jedoch nicht ganz. Es fehlen etwa 10 Prozent; die Experten sprechen von einer Lücke von zirka 10 Prozent, 40 Millionen bis 50 Millionen Schilling.

Aber das, worin Sie irrten, ist folgendes: Diese 0,1 Prozent sind nicht von den Angestellten zu bezahlen, sondern von den Dienstgebern. Es steht ausdrücklich im Gesetz: Dieser Beitrag entfällt zur Gänze auf den Dienstgeber. Das bedeutet, daß ein gewisser Ausgleich zwischen Betrieben, die keine Lehrlinge beschäftigen und einstellen, und Betrieben, die ausbildungswillig sind, entsteht. – Ich bitte Sie, daß Sie sich das in Ihrem eigenen Interesse doch noch einmal ansehen.

Ich hätte mir im Zusammenhang mit dem Ausfall von 40 Millionen bis 50 Millionen Schilling für alle Gebietskrankenkassen gewünscht, daß diese zusätzliche Belastung der Sozialversicherungsinstitute, deren Budgets ohnedies angespannt sind, unterblieben wäre. Aber grundsätzlich ist dieses Umschichten eine positive Maßnahme.

Ein bißchen eigenartig – das sage ich ganz offen – kommt mir die Regelung im Bereich des Handels vor, wo an Samstagen jetzt mehr Möglichkeiten bestehen, Lehrlinge auch nach 14 Uhr zu beschäftigen. Das ist ein bißchen kompliziert gestaltet, eine einfachere, praxisorientiertere, leichter überschaubare Regelung wäre in Zukunft anzustreben. Aber es ist das doch ein Schritt, um auf Dienstgeber- und Dienstnehmerseite die Ausbildung voranzutreiben.

Die Politik – das sage ich noch einmal – ist derzeit dabei, die Rahmenbedingungen für die Ausbildung und Beschäftigung Jugendlicher zu verbessern. Niederösterreich liegt in diesem Beschäftigungsfeld im Spitzenbereich Österreichs. Österreich wiederum hat im internationalen Vergleich, im Vergleich zu den anderen EU-Staaten, eine sehr geringe, wenn nicht gar die geringste Jugendarbeitslosigkeit. Dennoch müssen wir uns besonders anstrengen, damit jene – und das sind, um bei Niederösterreich zu bleiben, zirka 6 000 junge Menschen – eine Beschäftigung bekommen, die derzeit keine haben. Jene Organisation, bei der ich schon lange Mitglied bin – der Österreichische Arbeiter- und Angestelltenbund –, setzt derzeit mit ihrem Bundesobmann Minister Fasslabend eine Unzahl von Maßnahmen, um jedem Schulabgänger – einer Pflichtschule oder einer anderen schulischen Ausbildung – einen Arbeitsplatz zu geben.


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