Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 84

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Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

10. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Juni 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bankwesengesetz, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 und das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 geändert werden (575, 644 und 761/NR sowie 5462 und 5472/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bankwesengesetz, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 und das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 geändert werden.

Die Berichterstattung hatte Herr Bundesrat Mag. Harald Himmer übernommen. Da er nicht anwesend ist, darf ich Sie, Herr Dr. Harring, als Vorsitzenden des Ausschusses bitten, einstweilen die Berichterstattung zu übernehmen.

Berichterstatter Dr. Peter Harring: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Juni 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung und die schon zitierten Gesetze geändert werden, zur Kenntnis. Der Bericht ist Ihnen allen, liebe Kolleginnen und Kollegen, schriftlich zugegangen, sodaß ich auf seine Verlesung verzichten kann.

Ich stelle namens des Ausschusses den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichterstattung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Peter Harring. Ich erteile es ihm.

14.57

Bundesrat Dr. Peter Harring (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich sehe die der gegenständlichen Vorlage zugrunde liegende Zielsetzung, die Vereinfachung des Zugangs zum Gewerbe einerseits, andererseits die Verbreiterung des Gewerbeumfangs, durchaus positiv, und zwar wegen der Verbesserungen für den Wirtschaftsstandort Österreich und der Stärkung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmer an die Bedürfnisse des Marktes in Österreich.

Leider sind aber in sehr vielen Bereichen die Bemühungen um Verwaltungsvereinfachung, die Bemühungen um Deregulierung von einem äußerst hohen Maß an Zurückhaltung geprägt worden – das ist schade. Das sagen aber nicht nur wir Freiheitliche, sondern es steht beispielsweise auch in einer Stellungnahme des Amtes der Kärntner Landesregierung, daß man sich hier bei dem Bemühen, die Verwaltung wirklich zu vereinfachen, wirklich zu deregulieren, sehr zurückgehalten hat.

Man könnte die Novellen zur Gewerbeordnung trotz der monatelangen intensiven Vorarbeiten als einen Akt der "dekorativen Schönheitspflege" betrachten. Wenn es nämlich so ist, daß – dies geht aus der jüngsten OECD-Studie hervor – die Selbständigen-Quote in den Jahren 1990 bis 1993 – jüngere Zahlen stehen der OECD offensichtlich nicht zur Verfügung – in Österreich rückläufig war, während in allen anderen europäischen Ländern, insbesondere in Deutschland und in


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