Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 102

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gesetzliches Sozialversicherungssystem keine Zukunft hat. Wenn man dann jedoch das Kleingedruckte liest – wir haben auch Konsumentenschutzbestimmungen in unserem Land – und dieses nachvollzieht, dann erkennt man schon, daß die großen Zeilen, die garantieren und versichern, durch die kleinen schwarzen Anmerkungen und das Kleingedruckte sehr stark relativiert werden.

Ich glaube, es ist doch unsere Verantwortung, und ich würde auch um Ihre Unterstützung bitten, daß wir zu mehr Sachlichkeit in der Diskussion kommen und alles tun, damit keine Verunsicherung entsteht.

Wir haben ja auch schon als Bundesregierung seinerzeit den Wirtschafts- und Sozialbeirat beauftragt, wissenschaftliche Grundlagen zu erarbeiten. Ich glaube, es ist immer wichtig, aufgrund von wissenschaftlichen, doch sehr objektiv dargestellten Unterlagen politische Entscheidungen in Angriff zu nehmen. Das gleiche beabsichtige ich und beabsichtigt jetzt die Bundesregierung aufgrund eines weiteren Gutachtens von Herrn Professor Rürup, das nächste Woche präsentiert werden wird.

Ich glaube, daß man dadurch nachweisen kann, daß die Bundesregierung rechtzeitig auf neue Entwicklungen und Herausforderungen reagiert, egal, ob sich diese aufgrund von Arbeitsbeziehungen darstellen oder ob diese durch die Demographie in der Gesellschaft bedingt sind. Ich denke daher, daß wir doch das gemeinsame Interesse haben, daß keine Verunsicherung in der Bevölkerung eintritt, und wir uns daher bemühen sollten, das Vertrauen in unsere Systeme der Altersversorgung, nicht zuletzt des gesamten Sozialversicherungsrechtes, immer wieder zu Recht zu unterstreichen und zu unterstützen, weil ich zutiefst davon überzeugt bin, daß es auch richtig ist.

Zu den Fragen 17 und 18 noch einige Bemerkungen: Wie schon erwähnt, werde ich am 3. Juli das bereits 1995 in Auftrag gegebene Gutachten über die Perspektiven der Alterssicherung in Österreich der Öffentlichkeit präsentieren. Es ist dies, wie gesagt, von einem unabhängigen Experten, einem unabhängigen Wissenschafter, der auch international anerkannt ist, erstellt, und die Studie befaßt sich mit all jenen Themen, die Sie in Ihrer Frage anschneiden. Sie werden bei dieser Enquete und der Berichterstattung darüber sicherlich auch dieses reflektiert bekommen.

Betreffend die Fragen 19 und 20 möchte ich noch einmal auf das zurückkommen, was ich zuerst schon grundsätzlich gesagt habe: Die umlagenfinanzierte, gesetzliche Pensionsversicherung hat auch in Zukunft das mit Abstand größte Gewicht zur Lebensstandardsicherung zu behalten, daher ist aus meiner Sicht eine obligatorische Ausdehnung der zweiten und dritten Säule, Betriebspensionen, private Lebensversicherungen, nicht notwendig. Es spricht aber – das möchte ich ausdrücklich unterstreichen – nichts dagegen, daß zur individuellen Bedürfnisbefriedigung und auch zur Stärkung der Eigenverantwortung mehr Eigenvorsorge als derzeit betrieben wird.

Ich selbst war Abgeordnete in diesem Hohen Haus, als wir das Pensionskassengesetz diskutiert haben. Ich betrachte auch dieses Gesetz als einen wichtigen Bestandteil unserer Rechtsordnung, aber was ich zum Ausdruck bringen möchte, ist, daß die gesetzliche Pensionsversicherung mit Abstand das größte Gewicht für die Lebensstandardsicherung nicht nur jetzt zu bieten hat, sondern auch in Zukunft bieten wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, daß ich mit der Beantwortung dieser Fragen einiges zur Klarstellung und auch zur konkreten Vorgangsweise, wie ich mir die Behandlung der Themen vorstelle, beitragen konnte. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.30

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, daß gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Paul Tremmel. Ich erteile es ihm.


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