Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 101

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Zu den Fragen 11 und 12: Nein. Es bedarf keiner solchen Klarstellung, weil die Bundesregierung klar zum Ausdruck gebracht, daß in bestehende Pensionen nicht eingegriffen wird. Und selbstverständlich gilt es für mich, dieser Aussage auch glaubhaft nachzukommen. Darüber hinaus habe ich auch bereits ausgeführt, daß die Übergangsbestimmungen so gestaltet werden, daß eine Lebensplanung grundsätzlich nicht beeinträchtigt wird.

Zur Frage 13: Durch die seit 1993 geltende Pensionsanpassung ist gewährleistet, daß die Durchschnittseinkommen der Pensionisten im gleichen Ausmaß steigen wie die Durchschnittseinkommen der Aktiven. Die ab Mitte der achtziger Jahre geltende Pensionsanpassungsregelung – es wurde damals auch die Arbeitslosenrate in den Pensionsanpassungsfaktor miteingerechnet – hätte zu keiner stärkeren Pensionserhöhung seit 1993 geführt. Es kann daher nicht von einer Einsparung auf Kosten der Pensionisten die Rede sein, das möchte ich mit aller Klarheit sagen, um Mißverständnisse in der Öffentlichkeit und Verunsicherung zu beseitigen.

Zu den Fragen 14 und 15: Mit der Pensionsreform 1993 würden auf der Grundlage des Gutachtens des Beirates für Wirtschafts- und Sozialfragen die aus damaliger Sicht notwendigen Maßnahmen gesetzt – unter den gleichen Auspizien, die ich als Grundsätze erwähnt habe –, und es war auch da das Ziel, das System entsprechend abzusichern und neuen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Außerdem sollte man gerade in einer sehr emotional geführten, öffentlichen Diskussion besonders darauf verweisen, daß die Pensionsreform 1993 wesentliche Verbesserungen für die Frauen mit sich gebracht hat. Ich erinnere nur daran, daß wir mit dieser Novelle vor allem auch die Anrechnung der Kindererziehungszeiten mit einer neuen Qualität erfüllt haben. Ich erinnere zum Beispiel auch an die schon damals bestehende Regelung, die besonders für Frauen so wichtig ist, nämlich die der ewigen Anwartschaft in unserem System, bei der erworbene Versicherungszeiten nicht verlorengehen können. Ich wollte diese Beispiele nennen, um zu zeigen, welche wichtigen Reformschritte im Sinne der besonderen Lebensbiographien der Frauen in unserem Pensionsrecht wiederholt gesetzt wurden.

Als Weiterentwicklung dieser immer wieder in Angriff genommenen Reformschritte soll nun ein Konzept entwickelt werden, das unser Pensionssystem zu einem sehr effizienten beitrags- und verteilungsgerechten System weiterentwickelt. Damit kann auch mittelfristig neuen Herausforderungen wie der Beschäftigungssituation, neuen Formen der Arbeitsbeziehungen besser begegnet werden. Ich verweise nur darauf, daß es sehr viele Untersuchungen gibt, laut der lineare Arbeits-, Einkommens- und Lebensverläufe, nämlich daß man bei einem Dienstgeber als unselbständig Erwerbstätiger seine Berufstätigkeit beginnt und nach 35 oder 40 Versicherungsjahren bei dem gleichen Dienstgeber auch in Pension geht, schon lange nicht mehr die Norm sind. Das heißt, daß man in diesen linearen Berufsverläufen in Zukunft noch seltener eine Betroffenheit finden wird.

Ich bin überzeugt davon, daß es immer mehr zu Änderungen in bezug auf Zeiten einer Selbständigkeit und einem Wechsel in eine Unselbständigkeit kommen wird, daß es immer mehr zu Arbeiten innerhalb von Projekten kommen wird, daß auch neue Formen von Beschäftigung stärker zum Tragen kommen, wie zum Beispiel Telearbeit, wie Arbeiten, die nicht im klassischen Sinne an einem Betriebsort erfolgen, sondern dezentral sind und dementsprechend auch die Arbeitsbeziehungen betreffen, nicht zuletzt auch die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen.

Ich möchte die Beantwortung der Frage 16 dazu nutzen, um einmal sehr deutlich zu sagen, daß in einer demokratischen Gesellschaft, in einer Gesellschaft wie der unseren, in der sehr viel über die Öffentlichkeit meinungsbildend, aber auch meinungsbeeinflussend gearbeitet wird, von manchen keine Gelegenheit ausgelassen wird, durch Halbwahrheiten, durch unsachliche Behauptungen, durch Falschbehauptungen Irritationen, Verunsicherungen in der Bevölkerung auszulösen.

Ich möchte auch nicht verhehlen, daß ich mit einer gewissen Besorgnis Aktionen des einen oder anderen Unternehmens in unserer Privatversicherungswirtschaft verfolge. Ich betone: nur des einen oder anderen Unternehmens und nicht des gesamten Sektors. Es wird dadurch der Eindruck erweckt, daß eine private Vorsorge auf jeden Fall die bessere Variante ist und ein


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