Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 100

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Es war mein Vorgänger, Kollege Minister Hums, der bereits 1995 ein Gutachten über die Perspektiven der Alterssicherung in Österreich in Auftrag gegeben hat. Auf Basis dieses Gutachtens werde ich gemeinsam mit Herrn Prof. Rürup, aber auch mit anderen Vertretern der Wirtschaft, mit Interessenvertretern, mit Vertretern der privaten Versicherungswirtschaft am 3. Juli dieses Jahres im Rahmen einer großen Enquete der Öffentlichkeit die Inhalte präsentieren und damit zu einer Diskussion und zu gemeinsamen Beratungen einladen.

Es wird auf Basis dieser Erkenntnisse, dieser Überlegungen und nicht zuletzt auch auf Basis in Österreich bestehender Gutachten und Erfahrungen seitens der Bundesregierung – prioritär natürlich verantwortet im Sozialministerium – ein Konzept erarbeitet werden, das über eine Erhöhung der interpersonellen und auch intergenerativen Gerechtigkeit des Systems die Effizienz, die Akzeptanz und auch eine langfristige Finanzierbarkeit sichern wird.

Ich möchte aber gleich zu Beginn festhalten, daß die Änderungen in den Sozialversicherungsgesetzen, für die ich zuständig bin, nur im Gleichklang mit gleichwertigen Regelungen im öffentlichen Dienst erfolgen können. Ich sage bewußt "gleichwertig", weil ich mich dazu bekenne, daß wir unterschiedliche Systeme haben. Wir haben auch im ASVG-Bereich unterschiedliche Berufsgruppen, angefangen bei den gewerblichen bis zu den freien Berufen, die Bauern, die Arbeiter, die Angestellten, und es wäre aus meiner Sicht falsch, die Gesellschaft zu nivellieren und nicht Rücksicht auf die besondere Situation einzelner Berufsgruppen zu nehmen. Dementsprechend erachte ich es auch als notwendig, jene gleichwertigen Schritte zu setzen und gemeinsam zu verhandeln, die dann auch die Akzeptanz aller Systeme innerhalb der Bevölkerung, innerhalb unserer gesamten Volkswirtschaft sicherstellen.

Ich werde nun im einzelnen zu den an mich gestellten Fragen Stellung nehmen. Aus Zeitgründen werde ich die Fragen selbst nicht mehr verlesen, Sie haben sie sicherlich vor sich liegen.

Zur Frage 1: Wie ich bereits ausgeführt habe, wird am 3. Juli dieses Jahres das Gutachten von Herrn Professor Rürup über die Perspektiven der Alterssicherung in Österreich im Rahmen einer Enquete der Öffentlichkeit präsentiert werden. Im Anschluß daran werden die Vorschläge sorgfältig diskutiert und ein ausgewogenes Gesamtkonzept erarbeitet. Durch diese Maßnahmen wird die gesetzliche Altersvorsorge den künftigen Rahmenbedingungen so angepaßt, daß eine langfristige Stabilität und Akzeptanz durch eine Optimierung von Beiträgen und Leistungen erhalten bleiben.

Zur Frage 2: Kurze Antwort: im Herbst dieses Jahres, wie auch schon über die Öffentlichkeit angekündigt.

Zu den Fragen 3 und 4: Wie schon in der Vergangenheit werden die vorgeschlagenen Änderungen mit Übergangsbestimmungen flankiert, wobei dem Vertrauensschutz besondere Bedeutung beizumessen ist.

Zu den Fragen 5 und 10: Ich verweise da grundsätzlich auf die Beantwortung der Frage 1. Ich kann daher eine Verlängerung des Pensionsbemessungszeitraumes nicht ausschließen. Ich habe dies auch in der Öffentlichkeit schon argumentativ untermauert, aber aus meiner Sicht –ich werde das sehr konsequent vertreten – ist eine solche Maßnahme nur dann denkbar, wenn in den anderen Altersversorgungssystemen gleichwertige Maßnahmen erfolgen.

Zu den Fragen 6 und 7: Eine vollständige und dauerhafte Aufhebung der Höchstbeitragsgrundlage würde zum einen zu nicht vertretbaren Mehraufwendungen führen und zum anderen aber auch dem Versicherungsprinzip widersprechen, wenn sich nicht gleichzeitig auch das Leistungsvolumen erhöhen würde.

Zu den Fragen 8 und 9: Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meine einleitenden Ausführungen, und ich gehe darüber hinaus auch davon aus, daß bei Änderungen in den Sozialversicherungsgesetzen, wie schon wiederholt von mir gesagt, auch gleichwertige Regelungen im öffentlichen Dienst erfolgen werden müssen.


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