Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 99

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Die Bevölkerung ist wegen der drohenden dramatischen Verschlechterung des Pensionsrechtes spürbar beunruhigt, zumal nicht einmal erkennbar ist, welche Änderungen nun tatsächlich erfolgen sollen und ob damit wirklich für die nächsten Jahrzehnte die Pensionen bei gleichbleibenden Beiträgen und Leistungen als gesichert gelten können.

Nach dieser Regierungsklausur gab es in der Nachrichtensendung des Fernsehens die forsche Ankündigung des Herrn Bundeskanzlers, die Pensionen kürzen zu wollen. Es folgte die widersprüchliche, aber ebenso forsche Replik des Herrn Landesverteidigungsministers, der in einem Anflug von seltener Vereinbarkeit auch Obmann des Österreichischen Arbeiter- und Angestelltenbundes ist. Die Frauenministerin schrie auf, um ihrer Klientel zu dienen.

Sie, Frau Ministerin, bereicherten dann die Debatte mit dem Vorschlag, die ASVG-Beiträge zu erhöhen, was wiederum Ihre Genossen von der Gewerkschaft auf den Plan rief, die zum einen die Notwendigkeit einer Reform einfach in Abrede stellten und sich zum anderen jeden Eingriff in den ASVG-Pensionsbereich verbeten haben.

Gekrönt wurde bisher diese Debatte durch die nur halbherzig dementierte Variante, das gesetzliche Pensionsalter einfach anzuheben. Das Ganze, Frau Ministerin, gipfelte dann in Schlagzeilen wie "große Verwirrung um Hostasch-Ideen".

Frau Ministerin! Wir Freiheitlichen wollen Ihnen heute durch diese dringliche Anfrage die Gelegenheit geben, diese Verwirrungen zu lichten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.11

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zur Beantwortung hat sich die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

16.11

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren! Vorerst bitte ich um Entschuldigung dafür, daß ich am Ring im Stau gesteckt bin und daher nicht ganz pünktlich zu dieser "dringlichen Behandlung" kommen konnte.

Ich möchte einleitend einige grundsätzliche Bemerkungen machen und dann auf die einzelnen Fragen kurz eingehen.

Ich möchte festhalten, daß aus meiner Überzeugung – ich weiß mich da eins mit sehr vielen Kolleginnen und Kollegen – unser Alterssicherungssystem auch und gerade im internationalen Vergleich ein sehr hohes Leistungsniveau hat. Mit der Ausgleichszulage haben wir zusätzlich eine flexible und auch bedarfsorientierte Mindestsicherung in Österreich, um die uns sehr viele Staaten beneiden. Diese Grundelemente unseres Alterssicherungssystems im ASVG-Bereich bringen eine gesetzliche Pflichtversicherung mit sich, bewirken, daß sich die Pensionsansprüche an dem Erwerb orientieren, bringen mit sich, daß dieses System auch in der Selbstverwaltung umgesetzt wird und sich damit auch eine entsprechende Versichertennähe bildet, da auch durch den Bundesbeitrag eine optimale Absicherung gewährleistet wird.

Ich könnte noch einige zusätzliche Elemente und auch Vorzüge dieses Systems im Vergleich mit anderen erwähnen. Das Finanzierungssystem des Umlageverfahrens ist meiner Überzeugung nach im Vergleich mit anderen Verfahren der Finanzierung das weitaus wettbewerbsfähigere, und es ist in keiner Weise anfälliger, als das Kapitaldeckungsverfahren, von dem oft behauptet wird, daß es eine günstigere Variante für die Altersversorgung wäre.

Ich bin der Auffassung, daß zur Aufrechterhaltung dieses Leistungsniveaus auch immer wieder Veränderungen notwendig sind, bei denen auf gesellschaftliche, wirtschaftliche, auf Veränderungen in der Arbeitswelt Bezug genommen werden muß. Es muß auch rechtzeitig reagiert werden – unter dem Aspekt der Vertrauenssicherung, unter dem Aspekt der Planbarkeit und der Einbindung der Betroffenen und deren Interessenvertretungen in den Meinungsbildungsprozeß.


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