Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 106

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Das ist bedauerlich, aber wir leben in Zeiten der Meinungsvielfalt, der Freiheit der öffentlichen Meinung. Das ist gut und vorteilhaft.

Die Damen und Herren Freiheitlichen haben in den vergangenen Jahren auch versucht, beispielsweise die Krankenkassen totzujammern. (Bundesrat Dr. Rockenschaub: Die waren eh hin!) Es hat maßvolle Veränderungen gegeben, und der Erfolg hat sich bereits nach einem halben Jahr eingestellt.

Verehrte Damen, geschätzte Herren von den F! Schauen Sie sich die Bilanzen der Gebietskrankenkassen 1996 an. Dann werden Sie draufkommen, daß diese kleinen, guten Maßnahmen, die notwendig waren, gegriffen haben. (Bundesrat Dr. Bösch: Weil Sie von der Opposition gezwungen worden sind!)

Sie wollen Verunsicherung. Sie wollen Vertrauensabbau. Sie wollen auch die drei tragenden Säulen der Sozialversicherung in Österreich nicht sehen: Sie wollen keine Selbstverwaltung, Sie wollen keine Pflichtversicherung, Sie wollen keine gesetzliche Pensionsversicherung – das sind drei Säulen. Daneben gibt es noch mehrere andere, aber das sind die drei Hauptsäulen, auf denen diese unsere breitgefächerte soziale Sicherheit in Österreich ruht. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten, sich ein bißchen mit der Geschichte zu beschäftigen und sich anzusehen, wie sich die Dinge entwickelt haben, dann hätten Sie festgestellt: Von einem fast 30prozentigen Staatszuschuß zu den ASVG-Pensionen konnten diese Zuschüsse auf zirka 24 Prozent abgesenkt werden. Und haben Sie sich im ASVG-Bereich den Deckungsgrad von Beiträgen und Aufkommen im Umlageverfahren angesehen? Ich nenne Ihnen die Zahlen: Von 232 Milliarden Schilling Aufwand werden 198 Milliarden Schilling aus Beiträgen erbracht. Rechnen Sie es durch: Wir haben dort einen Deckungsgrad von 85 Prozent. (Bundesrat Dr. Tremmel: Bleiben jetzt die Durchrechnungszeiträume erhalten oder nicht?)

Wenn Sie jetzt noch weiter mitrechnen und die Durchschnittspensionen hernehmen und die Steuerquote, die daraus entspringt, dann werden Sie auf einen Steuerrückfluß von vielleicht –jetzt bin ich nicht unbescheiden – 15 Prozent kommen, und wenn Sie wollten, könnten Sie dem entnehmen, daß das Problem eigentlich nicht so groß ist.

Wir müssen dennoch (Bundesrat Dr. Harring: Ach so, die Sozialquote sinkt!) – ich rede vom ASVG-Bereich! – zur Kenntnis nehmen – Gott sei Dank dürfen wir das –, daß innerhalb von zehn Jahren die Lebenserwartung der Menschen in Österreich um zwei Jahre zugenommen hat – sei es aufgrund des medizinischen Fortschritts, sei es die bessere Ernährung und vieles andere mehr. Diese Dinge haben dazu geführt, daß die Lebenserwartung in Österreich alle zehn Jahre um drei Jahre zunimmt. Das sollten Sie sich statistisch anschauen.

Wir haben in den frühen siebziger Jahren manche Maßnahme erlebt, die heute vielleicht als etwas überzogen gelten kann. Man wird dort ein bißchen an der Schraube drehen müssen, um die Pensionen zu sichern, weil das Pensionszeitalter für den einzelnen länger wird. Ich erzähle Ihnen, weil es mir gerade durch den Kopf schießt, was in einer Pensionistenrunde in einer Diskussion über die Höhe der Pension gesagt wurde.

Da war ein Herr dabei, angegraut, an die 70 oder darüber, der war ganz ruhig. Und als eine gewisse Lücke in der Diskussion entstanden ist, hat er gesagt: Männer, ich sage euch eines: Nicht die Höhe ist das absolut Entscheidende, die Dauer ist es! – Wahrlich ein weises Wort. (Beifall bei der ÖVP und des Bundesrates Drochter. )

Sie sollten sich, meine Herren – ich stelle es gerne zur Verfügung –, das Blatt ansehen, das ich hier in Händen halte, aus dem ersichtlich ist, wie die Pensionsanpassung von 1970 bis 1996 erfolgt ist: vom Wert 100 im Jahr 1970 auf den Wert 416 im Jahr 1996. Die Ausgleichszulagenrichtsätze, bei denen es darum geht, den ärmeren Pensionsbeziehern mehr zu geben, sind vom Jahr 1970 bis 1996 auf den Wert 603 gestiegen, wobei der Verbraucherpreisindex im gleichen Zeitraum nur den Wert von 310 aufweist. All das sollten Sie ein bißchen berücksichtigen, und Sie sollten zur Kenntnis nehmen, daß das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz,


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