wirklich kurzer Form näherzubringen versuchen und auch, lieber Kollege, das Positive nicht vergessen.
Das Saatgutgesetz ist ein EU-Diktat. Man kann es durchaus so bezeichnen. Es werden teilweise multinationale Konzerne bevorzugt, was die Bauern – Kollege Eisl hat es bereits gesagt – weiter in Abhängigkeit bringen wird. Es handelt sich hiebei um ein Gesetz, das in Wahrheit keine Kennzeichnungspflicht für genmanipuliertes Saatgut vorsieht. Es ist damit ein Schlag ins Gesicht all jener, die das Volksbegehren unterstützt und unterschrieben haben.
Meine Damen und Herren! Auch inhaltlich ist das neue Saatgutgesetz heftigst kritisiert worden. Wir haben das in den Vorreden schon gehört. Seitens der Bundesländer bestehen berechtigte Sorgen. Es gibt einen Brief aus Salzburg, den ich auch noch kurz erwähnen werde. Die Länder haben ihre starke Bedenken, daß sie aufgrund der Zentralisierung ihre regionalen Interessen abgeben müssen, schriftlich kundgetan.
Die Züchter werden verstärkt zur Kasse gebeten, und wer wird diese Kosten übernehmen? – Sie werden, wie wir alle aus der Praxis wissen, auf die Bauern abgewälzt werden!
Zum Thema Nachbarlizenzregelung: Dazu möchte ich eine kurze Bemerkung machen, weil Kollege Kraml von den Sozialdemokraten gemeint hat, daß es nicht mehr möglich ist, Saatgut nachzubauen. – Bei Hybridsaatgut ist das sicherlich ein Problem, doch bei anderem Saatgut ist es sehr wohl möglich. Wir werden jedoch in diesem Punkt in Zukunft ein großes Problem haben, denn es ist jetzt möglich, aufgrund der Nachbarlizenzregelung in Zukunft von den Bauern einen gewissen Betrag einzufordern.
Herr Minister! Im Ausschuß habe ich nachgefragt. Es wurde mir gesagt, daß über diese Regelung in den nächsten Wochen oder spätestens in einem Monat wahrscheinlich gesprochen werden wird; über die Höhe ist noch keine Auskunft gegeben worden. Wenn man das Protokoll des Ausschusses des Getreidewirtschaftsfonds anschaut, in welchem auch die Präsidentenkonferenz ihre Stellungnahme dazu abgibt, und verschiedene Stellungnahmen durchliest, dann merkt man, daß seitens der ÖVP nicht gerade Einigung darüber geherrscht hat. Ich möchte aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nur einige Punkte daraus erwähnen: Man kann infolge dieser Regelung kaum kostendeckend wirtschaften, und in Anbetracht einer Kosten-Nutzen-Rechnung ist diese kaum ausgewogen.
Die Züchter schätzen, daß es ein jährliches Nachbaulizenzpotential von 7,6 Millionen Schilling gibt, daß die Einhebungskosten jedoch 2,5 Millionen Schilling betragen werden, wobei jedoch noch nicht gewährleistet ist, ob wirklich alle das zu 100 Prozent tun werden. Denn es ist angenehm, daß im Zuge der Nachbarschaftshilfe ein Landwirt dem anderen Landwirt Saatgut weitergeben kann. Das ist in Zukunft jedoch leider Gottes auf den Bezirk oder den angrenzenden Bezirk beschränkt, aus einem anderen Bundesland wird es nicht möglich sein. Und geschieht das trotzdem, dann wird es wahrscheinlich zu dieser sogenannten Kriminalisierung kommen beziehungsweise ... (Bundesrat Ing. Penz: Was ist bei Ihnen ein Nachbar?) Ich habe Ihnen vorher erklärt: Derjenige dort ist ein Sitznachbar vor mir, das haben Sie ganz genau gehört! Sie sind kein Nachbar von mir, weil Sie nicht neben mir sitzen, das aber auch deswegen, weil ich nicht immer neben Ihnen sitzen will, sonst wären wir vielleicht doch Sitznachbarn, Herr Kollege Penz!
Ich spreche jetzt von der Kriminalisierung, die ich schon erwähnt habe. Ich möchte wirklich verhindern, daß aufgrund von Gesetzen, die wir hier in diesem Hause beschließen, meine Damen und Herren, Bauern teilweise kriminalisiert beziehungsweise rechtlich verfolgt werden. Ich glaube, es kann nicht im Interesse irgendeines Mitglieds des Bundesrates und des Hohen Hauses sein, daß wir hier Gefahren für die Bauern oder überhaupt für Menschen in diesem Staate beschließen. Darum ist diese Kritik völlig berechtigt!
Auf das Schreiben des Salzburger Landtages möchte ich nur kurz eingehen und noch einmal das Wesentliche hervorheben: In die Maßnahmen sollte nach Auffassung des Landtages auch die Möglichkeit eines Einspruches gegen den Beschluß des Nationalrates einbezogen werden. Liest man den Bericht ganz durch, so zeigt sich klar und deutlich, daß mit ihm darauf abgezielt
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