wird, die Bundesräte – in diesem Fall jene des Landes Salzburg – zu ersuchen, das Saatgutgesetz 1997 im Sinne der Präambel zu beeinspruchen und die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch verändertes Saatgut nach dem Saatgutgesetz einzufordern.
Das ist eine unmißverständliche Aufforderung an die Kollegen aus dem Land Salzburg. Da es darüber heute eine namentliche Abstimmung geben wird, werde ich das Abstimmungsverhalten der Kollegen aus dem Land Salzburg im Hinblick darauf betrachten, ob sie sich an das halten, was ihnen der eigene Landtag vorgegeben hat. Wir werden heute wieder einmal sehen können, was den Salzburger Kollegen ein Auftrag des Landes Salzburg wert ist. Wie weit werden sie die Interessen des Landes, von dem sie in dieses Haus entsandt worden sind, ernst nehmen? (Bundesrat Platzer: Wir haben kein gebundenes Mandat!)
Herr Kollege! Wir haben noch immer das Vertrauen, daß sich die Kollegen aus dem Land Salzburg selbstverständlich gegen dieses Gesetz aussprechen werden. Erst nach der Abstimmung können wir sehen, ob sie umgefallen sind. Momentan rechne ich aber stark damit, daß die Salzburger Kollegen diesem Auftrag nachkommen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer. )
Kollege Himmer benimmt sich immer wieder recht lustig. Er hat heute gesagt, er setzt sich ganz nach vorne, damit er leichter hineinschreien und bessere Zwischenrufe machen kann. Nur hat der Abstand zum Redner mit der Qualität des Zwischenrufes überhaupt nichts zu tun! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Eisl: Er liebt die Tuchfühlung!) Kollege Himmer! Das einzige, was Sie erwirken, ist, daß ich Sie besser verstehe. Ob das positiv oder negativ ist, lasse ich dahingestellt. (Der Redner ergreift das Wasserglas.) Jetzt bin ich beim Trinken, jetzt höre ich Ihnen zu. – Bitte. (Bundesrat Mag. Himmer: Also nie wieder etwas anderes sagen ...!)
Abschließend steht in diesem Schreiben: "... mit dem Ersuchen heranzutreten, im Saatgutgesetz 1997 die Verpflichtung, gentechnisch verändertes Saatgut als solches zu kennzeichnen, zu verankern." – Soweit das Land Salzburg.
Die Österreichische Bergbauernvereinigung ist bereits erwähnt und zitiert worden. Weil Kollege Eisl schon darauf hingewiesen hat, möchte ich das nicht mehr wiederholen, sondern nur darauf eingehen, daß sich die Bergbauernvereinigung speziell auf die Biobauern beruft und feststellt, daß es für die Biobauern in Zukunft sehr schwer möglich sein wird, den Konsumenten gegenüber die Produktwahrheit zu gewährleisten. Der Biobauer soll 100prozentig gentechnikfreie Ware produzieren und verkaufen. Wie soll das möglich sein, wenn im Saatgutgesetz – wenigstens bis jetzt – dafür nicht hinreichende Vorkehrungen getroffen worden sind und der Bauer nicht weiß, ob ein Sack gentechnisch verändertes Saatgut enthält? (Bundesrat Ing. Penz: Das ist ja heute im Ausschuß erklärt worden!)
Herr Kollege Penz! Ich bin im Ausschuß gewesen. Ich bin zehn Minuten später als Sie gekommen, weil es auf der Nordbrücke einen Stau gab. Aber wissen Sie, was ich zu Hause meine Bauern sagen werde, wenn ich ihnen erzähle, was heute vor sich gegangen ist? "Lieber zehn Minuten zu spät gekommen!" Denn wenn Sie dieses Gesetz heute mitbeschließen, wäre es besser gewesen, Sie wären zu Hause geblieben, das sage ich Ihnen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Da Sie aber hier sitzen, werde ich Ihren Zwischenruf aufgreifen. Er beschränkt sich einzig und allein auf eine Ausschußfeststellung. Da Sie schon länger für Agrar- und Landwirtschaft in diesem Hause tätig sind als ich und deshalb viel mehr als ich wissen ... (Beifall und Heiterkeit bei der ÖVP.) Das war positiv, ich bitte, das zu vermerken! Es war positiv! Zwar ist es nicht gerade leicht, mehr als ich zu wissen, aber Ihnen, Herr Kollege Penz, gestehe ich das zu. Sie wissen auch, welchen rechtlichen Wert eine Ausschußfeststellung hat. Sie werden diese Ausschußfeststellung im Bundesgesetzblatt nicht wiederfinden! (Bundesrat Ing. Penz: Das ist eine Zusage des Ministers! Der Minister hält Wort!) Der Herr Minister hat uns versprochen, nach der Ernte – ich glaube, spätestens am 15. September – darüber wieder zu berichten. Das habe ich herausgehört, aber im Bundesgesetz ist nichts verändert worden.
Meine Damen und Herren! Hätten wir mit dem Gesetz auf all diese Probleme reagieren wollen, so hätten wir die Möglichkeit gehabt, diese Gesetzesvorlage – da wir die nötigen Punkte nicht
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