Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 173

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Leopold Steinbichler. Ich erteile es ihm.

21.54

Bundesrat Leopold Steinbichler (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Minister! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Beschluß des Nationalrates, mit dem das Wasserrechtsgesetz geändert wird, beinhaltet viele zukunftsweisende Veränderungen. Durch die Deregulierung und die Zusammenlegungsverfahren werden Zigtausende Verfahren und damit natürlich immense Kosten eingespart.

Diese Novelle ist in drei Abschnitte gegliedert und umfaßt folgende Kernbereiche:

Erstens: Schutz des Menschen vor schädlichen Wirkungen des Wassers. – Es muß und sollte im Selbstverständnis unserer Gesellschaft und Politik verankert sein, daß wir alle Maßnahmen im täglichen Leben, aber natürlich auch in der Gesetzgebung und in der Politik nützen, um dieses Ziel zu erreichen.

Eine Anmerkung dazu, weil der Herr Kollege vorhin den Kanalbau angesprochen hat: Ich meine, gerade im ländlichen Raum, wo die Siedlungsdichte nicht sehr groß ist, sind die Projekte, die kostengünstige Verfahren ermöglichen, zu forcieren, um eine mögliche Dichte zu erreichen.

Zweitens: Sinnvolle Nutzung der Wasserresourcen. – Viel zu wenig ist uns der Wert eines qualitativ hochwertigen Trinkwassers in den letzten Jahren bewußt gewesen. Wovon man genug hat, dessen Wert schätzt man am geringsten. Dies trifft wohl auch auf unseren Gott sei Dank großartigen Wasserreichtum zu. Erst im Zuge der EU-Verhandlungen wurde aufgrund falscher Behauptungen, etwa daß die EU-Staaten kostenlosen Zugriff auf unser Trinkwasser bekommen, der Wert dieses kostbaren Gutes auch auf breiterer Basis bekannt, und man begann, diesen zu schätzen. Vielen Bürgerinnen und Bürgern wurde erstmals bewußt, wie verschwenderisch wir zum Teil mit diesem Gut Wasser umgehen beziehungsweise wie ungenutzt wir dieses Gut über die Länder und Staatsgrenzen fließen lassen.

In diesem Zusammenhang sind zielgerichtet Überlegungen anzustellen und Strategien zu ermitteln, damit wir in weiterer Folge diesen Wasserreichtum auch in volkswirtschaftlichen Nutzen umsetzen und die daraus erzielten Mittel – wie bereits angesprochen – in die Regionen und damit verstärkt auch in den ländlichen Raum zurückfließen lassen können.

Drittens: Schutz des Wassers vor menschlichen Eingriffen. Für mich ist das der bedeutendste Punkt, es ist aber auch der sehr oft am falschesten dargestellte. Ich betone bei diesem Punkt besonders, daß zuwenig zwischen Wassernützern und Wasserschützern unterschieden wird. Vor allem die Landwirtschaft wird oftmals fälschlicherweise als Belaster hingestellt. Natürlich gehört die Landwirtschaft neben der Industrie, dem Gewerbe und den privaten Haushalten zu den Wassernützern. Ich möchte aber hier betonen, daß die Landwirtschaft mit der Bewirtschaftung von über 85 Prozent der Fläche wohl der bedeutendste Trinkwasserschützer der Nation ist. Sicherlich wurde in den letzten Jahren in manchen Bereichen des chemischen Pflanzenschutzes und der Düngung überzogen, dies aber – das möchte ich besonders betonen – nicht nur wegen der fälschlicherweise dargestellten Gewinngier der Bauern, sondern weil sie auch wissenschaftlich und fachlich in diese Richtung beraten wurden. In Anbetracht dessen fragt man sich, warum diese Fachexperten heute schweigen und keine Verantwortung mittragen.

Mit dem EU-Beitritt und der Einführung des ÖPUL-Programmes wurde die Verwendung von Mineraldüngern und Spritzmitteln allerdings massiv eingeschränkt. – Ich möchte hinzufügen: Wenn tatsächlich die Landwirtschaft der Hauptverschmutzer wäre, dann müßten wir im städtischen Bereich logischerweise die beste Wassergüte haben!

Eine besondere Gefahr sehe ich im Verhalten mancher Bürgerinnen und Bürger, aber auch in der Berichterstattung der Arbeiterkammer, welche die Verwendung von Wirtschaftsdünger in jeglicher Form angreifen und sich dessen nicht bewußt sind, daß es sich bei den bäuerlichen


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