Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 172

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Trends der Vergangenheit und Saisonschwankungen analysiert werden. Mit einem Wort: Es müssen der Europäischen Union sehr genaue Informationen und Daten zugeleitet werden.

Wenn man weiß, daß im Rahmen eines gemeinsamen Wirtschaftsplanes vor allem auch Oberflächengewässer grenzüberschreitend gemanagt werden sollen, dann nützt auch der Hinweis auf § 130, den Sie, Herr Bundesminister, in Ihrer Aussendung gemacht haben, nicht sehr viel. Denn ich glaube, daß bei der Regierungskonferenz das Einstimmigkeitsprinzip in der Europäischen Union abgeschafft werden wird, was bedeutet, daß Österreich von der demokratiepolitischen Situation in bezug auf seine Möglichkeiten in der Europäischen Union sehr eingeschränkt sein wird.

Wir Freiheitlichen schlagen daher vor, rechtzeitig Verfassungsbestimmungen oder Staatszielbestimmungen zu schaffen, um den Zugriff der Europäischen Union auf die österreichischen Wasserressourcen zu verhindern. Denn ich glaube, daß dieses kostbare Gut Wasser ein Geschäft für die Republik Österreich werden könnte.

Ein weiterer Punkt sind die Wasserwirtschaftsrichtlinien der EU, die jetzt schon vom Rat diskutiert werden und aus welchen eindeutig und klar hervorgeht, daß die EU in Zukunft vor allem hinsichtlich der Nutzung der entsprechenden Wassermengen eines Mitgliedstaates ein gewaltiges Wörtchen mitzureden hat. – Aus diesen Gründen werden wir diesem Antrag nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.51

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Josef Pfeifer. Ich erteile es ihm.

21.51

Bundesrat Josef Pfeifer (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wie aus dem Ausschußbericht hervorgeht, sind durch den Beitritt Österreichs zur EU deren wasserbezogene Regelungen auch für Österreich wirksam geworden. Die mit der Wasserrechtsgesetz-Novelle 1990 angestrebte Kompatibilität mit EU-Recht konnte naturgemäß keine vollständige Umsetzung von EU-Recht bewirken. Zur Vermeidung von Vertragsverletzungsverfahren ist daher eine weitere Anpassung wasserrechtlicher Vorschriften unabdingbar.

So steht es auch im Bericht, und so ist es auch im Nationalrat schlußendlich sehr eingehend diskutiert worden. – Es ist nur schade, daß Sie im Ausschuß nicht mitgewirkt haben und damit all Ihre Besorgnisse nicht einbringen und auch nicht mit diskutieren konnten! Sie haben diese Chance nicht ergriffen! (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Tremmel. )

Meine Damen und Herren! Herr Minister! Es ist aber sicherlich notwendig, daß Novellen beschlossen werden. Im Grunde handelt es sich um ein modernes Wasserrechtsgesetz mit Verfahrenserleichterungen, und es werden auch in Zukunft – davon bin ich überzeugt – Novellen notwendig sein. Als Bürgermeister einer Gemeinde gebe ich zu, daß in diesem Zusammenhang Ängste vorherrschen. In unserer Gemeinde haben wir zum Beispiel im gesamten Gemeindegebiet 86 Prozent Wasserschongebiet, und die Leute verstehen nicht, warum sie gerade jetzt einen teuren Kanal finanzieren und bauen müssen, aber dann von dem Grundwasser nichts haben sollen, weil dieses Grundwasser geschützt werden muß. Ich sehe das ein. Auch diesbezüglich muß irgendeine Regelung getroffen werden, das mit der Entschädigung allein ist zuwenig, das funktioniert nicht.

Meine Damen und Herren! Ich will hier nicht weiter erläutern. Auch die Fristverlängerungen auf dem Wassersektor sind notwendig, um den Gemeinden und den Verbänden zu helfen, weil sie zum Teil überfordert sind. Wasser ist unser kostbarstes Gut, das wissen wir alle, es ist das Gold der Zukunft. Die SPÖ-Fraktion wird dem Gesetz die Zustimmung erteilen und keinen Einspruch erheben. (Beifall bei der SPÖ.)

21.54


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite