Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 182

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Die Berichterstattung hat ebenfalls Herr Bundesrat Erhard Meier übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Erhard Meier: Der Text des Berichtes des Finanzausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Juni 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Körperschaftsteuergesetz 1988, die Bundesabgabenordnung, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Gerichtsgebührengesetz und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden, liegt allen vor. Ich verzichte auf die Verlesung.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Juni 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen somit zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

22. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Juni 1997 über Änderungen betreffend die Anlagen 4 und 6 des Zollübereinkommens über Behälter 1972 (584 und 748/NR sowie 5483/BR der Beilagen)

23. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Juni 1997 betreffend ein Übereinkommen zur Errichtung der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur (MIGA) samt Anlagen (649 und 749/NR sowie 5484/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zu den Punkten 22 und 23 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies

Änderungen betreffend die Anlagen 4 und 6 des Zollübereinkommens über Behälter 1972 und

ein Übereinkommen zur Errichtung der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur (MIGA) samt Anlagen.

Die Berichterstattung über diese Punkte hat ebenfalls Herr Bundesrat Meier übernommen. Ich bitte ihn um die Berichte.

Berichterstatter Erhard Meier: Der Text des Berichtes des Finanzausschusses betreffend den Beschluß des Nationalrates vom 12. Juni 1997 über Änderungen betreffend die Anlagen 4 und 6 des Zollübereinkommens über Behälter 1972 liegt vor.

Ich verzichte auf die Verlesung, füge jedoch hinzu: Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.


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