Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 60

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Die Wortmeldung meines Kollegen Dr. Böhm möchte ich Ihnen, meine Herren Minister, besonders ans Herz legen und Sie ersuchen, seine rechtsstaatlichen Bedenken auch gerade in der Phase der Erprobung dieses Gesetzes, die Sie hier angekündigt haben, wirklich ernstzunehmen, um die Tauglichkeit dieses Gesetzes auch im Bereich von lauschfreien Zonen und im Bereich der Einhaltung der Bürgerrechte genau zu prüfen.

Kollege Dr. Böhm hat auch schon erwähnt, daß es in den letzten Jahren von seiten Ihres Vorgängers, Herr Innenminister, dazu gekommen ist, daß eine Abonnentenliste einer Zeitschrift in den Verdacht geraten ist, mit einer kriminellen Aktion im Zusammenhang zu stehen und daß von seiten der Bundesregierung mit der Observierung dieser Abonnentenliste eine Art subtiler Staatsterror ausgeübt worden ist.

Wir, meine Herren Minister, hoffen, daß im Lichte dieser Erfahrung, die wir dabei gemacht haben, von Ihrer Seite nicht auch einmal die Opposition in diesem Lande im Rahmen dieser neuen Gesetze, die wir heute hier beschließen, eine kriminelle Organisation sein wird. Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist aber noch groß genug, und ich werde deshalb heute diesen beiden Gesetzen zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.30

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Rieser. – Bitte.

12.30

Bundesrat Peter Rieser (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Geschätzte Herren Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einleitend gleich an die Wortmeldung des Kollegen Bösch anschließen. Ich muß allerdings zugeben, zu Beginn dieser Debatte beziehungsweise zu dem Zeitpunkt, als wir in den Klubs darüber diskutiert haben, bin ich eher negativ dazu eingestellt gewesen. Aber aufgrund des langen Vorlaufs und aufgrund des Expertenhearings, das in diesem Zusammenhang Aufklärung gebracht hat – es wäre begrüßenswert, wenn das auch bei anderen Gesetzen passieren würde –, ist es für mich heute eine klare Entscheidung, für dieses Gesetz zu stimmen.

Es wurden darüber hinaus auch Maßnahmen eingearbeitet: ein Rechtsschutzsystem, die Befristung des Gesetzes, der Datenschutz sowie der jährliche Bericht des Rechtsschutzbeauftragten an den Nationalrat und Justizminister. Die Privatsphäre der österreichischen Bürger muß vor ungerechtfertigten Eingriffen geschützt sein. Mit diesen neuen Fahndungsmethoden soll die organisierte Kriminalität bekämpft werden. Unsere Bürger brauchen mehr Sicherheit, und dafür ist der Gesetzgeber auch verantwortlich.

Ich betrachte dieses Gesetz als Aufgabe der Rechtspolitik, Kriminelle erfolgreich zu fahnden. Österreich darf kein Umschlagplatz, Österreich darf kein Hort für Verbrechen sein und werden. Kollege Richau hat vorhin die Fakten erwähnt, welche Verbrechen gerade auf internationaler Ebene immer wieder geschehen. Österreich kann nicht jenes Land sein, und Wien kann nicht jene Stadt sein – das kann morgen Graz und übermorgen Salzburg sein –, wo sich bestimmte Gruppen treffen, Verbrechen planen und organisieren und dann losschlagen.

Ein moderner Staat hat Instrumente gegen Gewalt und Verbrechen in der Gesellschaft zu installieren und gleichzeitig auch dafür zu sorgen, daß es zu keinen Mißbräuchen und Übergriffen kommt. Das geschaffene Rechtsschutzsystem soll vor Übergriffen schützen. Als positiv bewerte ich die Aussage der Beamten im Ausschuß, daß der Rechtsschutzbeauftragte nicht aus dem Bereich der Justiz kommen wird, sondern man überlegt sich, einen Lehrbeauftragten einer Universität damit zu betrauen.

Ich könnte mir auch einen freiberuflichen Rechtsgelehrten, einen Anwalt vorstellen. Nicht vorstellen kann ich mir aber, sehr geehrter Herr Bundesminister – ohne einer Berufsgruppe jetzt etwas abzuschlagen –, einen Staatsanwalt, der vielleicht schon in Pension ist. Ich glaube, das würde die Bevölkerung nicht akzeptieren. Ich bitte, in dieser Frage, wer dieser Rechtsschutzbeauftragte sein wird, mit dem notwendigen "Gspür" vorzugehen.


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