Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 59

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Im Hinblick auf diese Regelungen kann man durchaus feststellen, daß der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Berufsgeheimnisträger und Klienten/Patienten in den Rechtsordnungen keines anderen vergleichbaren europäischen Landes so ausgeprägt ist wie bei uns.

Schließlich haben wir versucht, aufgrund der Einführung besonderer Geheimhaltungsbestimmungen und durchaus neuartiger Aktenführungsvorschriften sowohl im Innenbereich als auch im Justizbereich und aufgrund eines strafbewehrten Veröffentlichungsverbots und eines medienrechtlichen Ersatzanspruches Maßnahmen zu schaffen, damit einer Zweckentfremdung der Ergebnisse, insbesondere unzulässiger Veröffentlichungen soweit als möglich entgegengesteuert wird.

Mit der parlamentarischen Beschlußfassung treten wir in eine neue Phase ein. Nun steht nicht mehr die quasi fundamentale Zuspitzung im grundsätzlichen Vordergrund, sondern – nicht zuletzt im Hinblick auf die nur befristete Inkraftsetzung der besonderen Ermittlungsmaßnahmen – die praktische Umsetzung und deren kritische Beobachtung. Es wird nun an den Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten liegen, das in sie gesetzte Vertrauen durch eine behutsame, dem Verhältnismäßigkeitsgebot entsprechende Anwendung zu rechtfertigen und zu beweisen, daß das Auftreten neuer Formen geplanter, geschäftsmäßiger, organisierter Kriminalität zwar entschlossen, jedoch in einer Art und Weise bekämpft wird, mit der im gebotenen Ausmaß die Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger unseres Staates geachtet werden. – Danke vielmals. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie Beifall des Bundesrates Dr. Tremmel. )

12.26

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Bösch. – Bitte.

12.26

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg): Frau Vizepräsidentin! Meine Herren Minister! Meine Damen und Herren! Wir haben zu den Themen Lauschangriff und Rasterfahndung in den Debatten zu den Sicherheitsberichten der letzten Jahre schon zur Genüge Stellung genommen, und wir mußten bei allen diesen Berichten eine erschreckende Zunahme gerade der organisierten Kriminalität feststellen. Bei der Debatte zum letzten Sicherheitsbericht waren das im Rahmen der Gesamtkriminalität bereits 30 bis 35 Prozent.

Die Bundesregierung sieht diese Gefahr auch, und sie hat es auch in der Beilage treffend formuliert, indem sie sagt, die Zunahme schwerer und organisierter Kriminalität im Bereich des Terrorismus, der Korruption, des Suchtgifthandels und der sexuellen Ausbeutung sowie der schweren Vermögensdelinquenz, deren Besonderheit unter anderem in der internen Abschottung der Tätergruppen sowie im häufigen Fehlen individueller Opfer besteht, die der Strafverfolgung Informationen aus erster Hand liefern könnten, erschwert die polizeiliche Aufklärungsarbeit und den gerichtlichen Nachweis der Tatbegehung gegenüber einzelnen Beschuldigten.

Ein Blick auf das Gefahrenpotential, das von der organisierten Kriminalität ausgeht, belegt die veränderten Bedingungen. Jährlich werden mehrere hundert Millionen Dollar Gewinne aus den Verbrechen der organisierten Kriminalität, aus Schwerkriminalität, illegalem Glücksspiel, Menschenhandel einschließlich Kinderprostitution, Drogenhandel, illegaler Rüstungstechnologie und Waffengeschäften, in den legalen Wirtschaftskreislauf reinvestiert. Dies geht einher mit einem absoluten Verschwiegenheitskodex, völliger Abschottung, arbeitsteiligen Organisationen und einem gesteuerten Grad von Konspiration, wodurch die Gefahr für den Rechtsstaat nicht lediglich in der kriminellen Handlung als solcher besteht. Die organisierte Kriminalität verhält sich damit wie ein Wettbewerber zum Staat, indem eigene Regeln denen des Staates gegenübergestellt werden und indem die Organisation auch versucht, diese Regeln zu durchkreuzen.

Meine Damen und Herren! Diese Begründung ist für mich ausreichend, zu sagen, daß die Maßnahmen, die wir heute hier beschließen müssen, notwendig sind. Ich werde deshalb auch dieser Vorlage der Bundesregierung meine Zustimmung geben.


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