Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 67

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Der erste Schritt ist derjenige, den wir jetzt getan haben, und nach drei Jahren wird man Bilanz ziehen. Es kann dann der Fortbestand dieses Gesetzes beschlossen werden, oder es kann zu Veränderungen kommen, es ist ein Ausbau oder eine Reduzierung möglich. Zu Ende des Jahres 2001 wird endgültig darüber entschieden werden, wie sich das Gesetz in Zukunft gestalten wird. (Bundesrat Dr. Harring: Das ist uns neu!) Ich halte es für wichtig, daß es nicht möglich ist, zum Beispiel auf die Mitgliedskartei irgendeines Homosexuellenvereines oder irgendeiner politischen Partei zuzugreifen. (Bundesrat DDr. Königshofer : Aber die "Aula" haben Sie damals schon genommen!) Ich habe sie nicht genommen. (Bundesrat DDr. Königshofer : Das ist die Angst, die wir haben!) Nein. (Bundesrat DDr. Königshofer : Davor fürchten wir uns!) Diese Angst hegen ja nicht nur Sie von den Freiheitlichen allein, sondern diese Angst haben nicht zu Unrecht auch Vertreter anderer politischer Parteien. Insbesondere die Sozialdemokraten können aus ihrer leidvollen Geschichte in Österreich darüber einiges kundtun.

Mir ist es wichtig, daß Daten aus Mitgliederkarteien von politischen Parteien oder von Vereinen, die im sexuellen Bereich tätig sind, sowie Gesundheitsdaten nicht verrastert werden. Das halte ich für wichtig, dafür habe ich mich eingesetzt, und das möchte ich – um dies klar zu sagen – auch in Zukunft nicht haben. Ich werde auch in drei Jahren nicht der Meinung sein, daß wir diese Daten verrastern sollten. Ich glaube, das sollte ausgenommen bleiben, jedoch sollten erkennungsdienstlich festgestellte Daten sehr wohl verrastert werden, wie es im Gesetz vorgesehen ist.

Ich möchte diese Feststellungen treffen, weil ich Ihre Aussagen ein wenig im Widerspruch miteinander sehe, zumindest in persönlicher Sichtweise. Wir haben versucht, eine Lösung zu finden, mit der einigermaßen gewährleistet wird, daß die vorgebrachten Bedenken hinsichtlich eines verstärkten Eingriffs in den Privatrechtsbereich beseitigt werden können. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

13.04

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 10. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Polizeikooperationsgesetz erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 10. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Bekämpfung organisierter Kriminalität besondere Ermittlungsmaßnahmen in die Strafprozeßordnung eingeführt sowie das Strafgesetzbuch, das Mediengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


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