Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 74

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Es ist gelungen, aus der Regierungsvorlage herauszureklamieren, daß diese Verfahren künftig in einer Insolvenzkartei angeführt werden. Die in der Regierungsvorlage verlangte Veröffentlichung der Verfahren wurde damit hintangestellt.

Meine Damen und Herren! Ich meine, man sollte diesem Gesetz eine Chance geben. Ich bin sicher, daß dieses Gesetz nicht der Weisheit letzter Schluß ist und daß man gerade beim Unternehmensreorganisationsgesetz nach den ersten Erfahrungen entsprechende Adaptierungen vornehmen wird müssen.

Was genauso wichtig ist: Mit diesem Insolvenzrechtsänderungsgesetz ist es gelungen, einige beschleunigende Ansätze in der Konkursordnung durchzubringen. Künftig bedarf es keiner Gläubigermehrheit mehr, um einen Konkursantrag zu stellen. Bei Anträgen auf Konkurseröffnung von seiten der Gläubiger ist künftig die Zahlungsunfähigkeit nachzuweisen, zu bescheinigen. Die Drohung, daß man, wenn jemand nicht bezahlt, sofort einen Konkursantrag stellt – man kann das auch als Nötigung bezeichnen –, ist nicht so einfach umsetzbar. (Bundesrat Dr. Harring: Das müssen wir der Gebietskrankenkasse sagen!) – Ich wollte es nicht sagen, aber Sie haben recht: Es geht um die Gebietskrankenkasse, die bei Konkursanträgen immer sehr schnell war.

Es sind also in diesem Gesetz schon einige Punkte enthalten, die man positiv bewerten muß. (Bundesrat Dr. Harring: Ja!)

Meine Damen und Herren! Ich möchte zum Schluß kommen. Meine Fraktion wird dem vorliegenden Gesetz gerne die Zustimmung erteilen, weil es ein wesentlicher Schritt ist, Beschleunigung in die Konkurs- und Insolvenzverfahren zu bringen. Mir ist schon klar, daß es in einigen Punkten Adaptierungsnotwendigkeiten geben wird.

Ein diesbezüglicher Punkt, der unserer Justizsprecherin Dr. Fekter und auch mir am Herzen liegt, ist die Frage der finanziellen Entschädigung der Masseverwalter beziehungsweise wie man die Entschädigung der Reorganisationsreferenten berechnet. Es liegen dazu entsprechende Entschließungsanträge im Justizausschuß des Nationalrates vor. Meines Erachtens wird die Entlohnung derzeit nicht an der Erfolgsquote gemessen. Wir alle wissen, daß die Masseverwalter danach trachten, daß zuerst die Masse für ihre Entlohnung vorhanden ist, und erst in zweiter Linie den Gläubigerschutzinteressen entsprechen.

Das heißt, es gibt sicher noch einige Punkte, die man verbessern muß, aber insgesamt ist dieses Gesetz eine positive Weiterentwicklung. Meine Fraktion wird daher gerne die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

13.35

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert Platzer. Ich erteile es ihm.

13.35

Bundesrat Herbert Platzer (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes – etwas spärlich besetztes – Haus! Präsident Dr. Hummer hat, wenn ich es richtig gelesen habe, im "Kurier" gesagt: Die endlosen Sitzungen schaffen Bunkermentalität und Lagerkoller. Ich glaube, die meisten hier gehen darin mit ihm konform.

Ich habe einmal einen philosophischen Ausspruch gelesen, der mir vorhin eingefallen ist, er lautet: Wo sich freiwilliges Schweigen ausbreitet, besteht wieder Hoffnung auf Sprache. – Vielleicht könnte das für den Verlauf der heutigen Sitzung irgendwie beispielgebend sein.

Ich möchte mich daher nur kurz mit dem neuen Insolvenzrechtsänderungsgesetz befassen und gleich feststellen, daß selbstverständlich auch meine Fraktion – so wie die ÖVP-Fraktion – dieser Änderung zustimmen wird.

Ich gehe fast zur Gänze mit den Aussagen von Herrn Dr. Kaufmann konform, der als Direktor der niederösterreichischen Wirtschaftskammer naturgemäß sehr viel Einblick in diese Materie


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