Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 79

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Aus diesem Grunde werde ich und wird auch meine Fraktion dieser Novelle nicht zustimmen. Ich würde mir wünschen, daß Sie das gemeinsam mit Herrn Wirtschaftsminister Farnleitner noch einmal überdenken und vielleicht eine Sonderbestimmung für den Tourismus einbringen. – Danke sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.57

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ilse Giesinger. Ich erteile es ihr.

13.57

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich habe mich jetzt auch noch zu Wort gemeldet, weil ich aus folgenden Gründen der Konkursordnung und so weiter, dem Unternehmensreorganisations- und dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz nicht zustimmen werde:

Erstens finde ich es nicht richtig, einen Reorganisationsprüfer von Gerichts wegen zu bestellen. Unternehmen sind nicht daran interessiert, in Ausgleich oder Konkurs zu gehen, und besprechen sich in der Praxis auch teilweise mit ihren Steuerberatern oder auch mit den Banken. Hier werden meiner Meinung nach von Staats wegen dem Unternehmen zusätzliche Korsette und Kosten auferlegt. Außerdem zeigt die Praxis, daß es zum Beispiel Masseverwalter gibt, die zwar gut bezahlt sind, aber von betriebswirtschaftlichen Erfordernissen kaum etwas verstehen. Ich möchte hier nicht über eine Berufsgruppe den Stab brechen. So wie es gute und schlechte Unternehmer und Unternehmerinnen gibt, so gibt es auch gute und schlechte Masseverwalter. Das kann auch mit diesem Gesetz nicht geändert werden.

Zweitens wissen wir noch nicht, wie hoch die Kosten für diesen Reorganisationsprüfer für das Unternehmen sein werden. Da wir wissen, wie hoch solche Gebühren in Anbetracht der tatsächlichen Aufwendungen sind, kann ich das nicht gutheißen.

Drittens wäre es meiner Meinung nach viel besser, den Unternehmen bessere Möglichkeiten zur Eigenkapitalbildung zu geben oder zum Beispiel die Steuern und andere Dinge bei Auflösung eines Betriebes zu senken. Diese sind nämlich so hoch, daß sich ein Betrieb, wenn es ihm schlecht geht, gar nicht leisten kann, aufzuhören, auch wenn es noch ordentlich ablaufen würde, ohne daß er in Konkurs oder Ausgleich ginge. Daran müßte man meiner Meinung nach auch einmal etwas ändern.

Viertens: Laut meinen vorhergehenden Ausführungen beseitigen wir mit diesem Gesetz das Übel nicht an der Wurzel.

Fünftens: In der Regierungsvorlage sind keine konkreten Kosten angeführt, obwohl der Bund dazu verpflichtet wäre. In diesem Zusammenhang heißt es in der Regierungsvorlage auf Seite 31 – ich zitiere wörtlich – : "Zusätzliche Kosten sind bei den Gerichten durch die vermehrte Durchführung von Konkursverfahren infolge Zurückdrängung der Konkursabweisungen mangels Masse, aber auch durch die Einführung eines Reorganisationsverfahrens zu erwarten."

Wie hoch jedoch diese Kosten, in Zahlen geschätzt, sein werden, darüber wird nichts gesagt. – Ich überlasse es Ihnen, wie das zu beurteilen ist!

Abschließend möchte ich einmal mehr die Forderung aufstellen, endlich die verpflichtende Kostenberechnung bei Regierungsvorlagen einzuführen. Ein Handbuch dazu wurde bereits vom ehemaligen Föderalismusminister Weiss herausgegeben, welches eine Hilfe wäre! Weiters fordere ich, daß auch eine Kostenberechnung für die Wirtschaft und für die Bevölkerung eingeführt wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei den Freiheitlichen.)

14.01

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Herr Bundesminister, bitte sehr.


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