Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 78

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kursschutz, ein Exekutionsschutz, ein Forderungsnachlaß oder Teilnachlaß oder wenigstens eine Atempause wären erforderlich.

Es ist nämlich so: Der Unternehmer begibt sich in die staatliche Kontrolle. Das Verfahren wird einfach eingeleitet, die Prüfer werden bestellt. Die Kreditschutzverbände – da beginnt das eigentliche Drama – sind natürlich informiert. Und jetzt sollte die Sanierung irgendwie beginnen, man sollte sich mit dem eigenen Unternehmen wieder einmal beschäftigen. Sinnvolle Sanierungen könnten greifen, aber jetzt beginnt es zu stocken.

Vielleicht sollte man zur Exekutionssperre einmal folgendes sagen: Wie soll ein Unternehmen reorganisiert werden, wenn Lieferungen wirklich nur mehr Zug um Zug stattfinden und wenn es diese Exekutionssperre nicht gibt? – Die Banken haben natürlich den Hahn zugedreht, es gibt keine Rahmenkredite mehr. Der Lieferant steht vor der Türe und sagt: Ich lasse meine Sachen nur da, wenn Sie mir bar zahlen.

Der KSV und der AKV haben natürlich statutengemäß die Pflicht, ihre Klienten vor dem Ausfall von Forderungen zu warnen. Der Liquiditätsengpaß ist aber erst mit Einsetzen dieses Unternehmensreorganisationsgesetzes gegeben, denn der Liquiditätsengpaß entsteht dadurch, daß es keine Lieferungen auf Ziel mehr gibt und das Sofortzahlen einfach nicht möglich ist. Neue Kreditlinien von den Banken werden in solchen Fällen – das können Sie sich vorstellen – eher schwer zu erreichen sein. So, das denke ich, könnten die Nutznießer hier wiederum einmal Banken sein.

Ein weiterer Sinn des Gesetzes sollten die anfechtungsfesten Kredite sein. Das heißt, wenn eine Bank eine neue Kreditlinie gewährt und zum Beispiel noch nicht belastete Liegenschaften vorhanden sind, können diese zur Sicherheit herangezogen und dann nicht angefochten werden. Es ist aber so: Sollte danach dieses Unternehmen tatsächlich in eine Insolvenz schlittern, so geht dies dann auch zu Lasten der Gläubiger, und die Banken sind sichergestellt.

Wie im Nationalrat ebenfalls vorgebracht, ist es auch meine Meinung, daß dieser Abänderungsantrag, den wir im Nationalrat eingebracht haben und der die Zielsetzung des Chapter 11 hatte, und zwar daß ein Unternehmen wirklich eine Zeitlang unter eine Art Schutz steht, eine Atempause bekommt, daß die Gläubiger ihre Forderungen in einem bestimmten Zeitraum nicht einbringen können, während sich das Unternehmen wieder neue Kraft holen und somit in Zukunft auch die Arbeitsplätze sichern könnte, sinnvoll wäre.

Auch die Verwertung ist ein Problem. Wenn ich das aus touristischer Sicht sehe, dann muß ich folgendes sagen: Wenn heute eine Hotel in Konkurs geht und dann geschlossen wird, so ist das gleichzeitig eine Vernichtung von Volksvermögen. Denn solch ein Betrieb kann kaum verwertet werden. Man bekommt heute für ein Hotel, dessen Bau 300 Millionen Schilling gekostet hat, nur einen Bruchteil. Ich erwähne als Beispiel immer wieder den Robinson-Club bei uns am Katschberg. Dort hat man vor eineinhalb beziehungsweise zwei Jahren noch eine Investition in Höhe von 160 Millionen Schilling getätigt. Und jetzt ist man bereits bei der dritten Versteigerung – kein einziger Bieter übrigens –, und zwar um 70 Millionen Schilling. Ein 400-Betten-Hotel! Da bringt die ganze Verwertung niemandem etwas, weder der Bank noch dem Unternehmen, noch den Mitarbeitern, noch den Gläubigern.

Vielleicht sollte man ein bißchen differenzieren. Ich komme aus dem Tourismus: Vielleicht müßte noch einmal überdacht werden, ob man in bezug auf den Tourismus nicht speziellere Maßnahmen setzen könnte als für normale Wirtschaftsunternehmen. Die Fremdenverkehrssituation in Kärnten oder die Lage des österreichischen Tourismus überhaupt ist spätestens seit dem gestrigen Abend, seit der gestrigen "ZiB 2" sowieso jedem klar. Da wurden die Juni-Zahlen bekanntgegeben. Ich glaube, die Juli-Zahlen werden sich mit minus 30 Prozent, aus meiner Sicht sogar mit minus 40 Prozent zu Buche schlagen. Was machen wir mit all den Hotels? – Diese werden alle in den Konkurs oder Ausgleich schlittern, und da wird uns auch das sicher von Ihnen sehr gutgemeinte Unternehmensreorganisationsgesetz nichts helfen, wenn wir keine Exekutionssperre haben und wenn wir den Unternehmen nach dem Vorbild des Chapter 11 nichts anbieten können, keinen Schutz, keine Atempause anbieten können.


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