Dünkel. Meine Kritik richtet sich daher auch keineswegs gegen die Betrauung eines Assistenten mit Lehraufgaben, der bereits zum Zeitpunkt seiner erstmaligen Bestellung eine entsprechende fachliche Lehrerfahrung nachweisen kann – dabei handelt es sich aber um einen im Gesetz ausdrücklich geregelten Ausnahmefall. Davon jedoch abgesehen, also im Normalfall von einem Anfänger in dieser Laufbahn anzunehmen, daß dieser bereits nach zwei Semestern die entsprechende Eignung aufweist, entbehrt jeder Begründung und widerspricht auch aller Erfahrung.
Zu bedenken ist dabei auch noch zweierlei: Zum einen läßt sich die didaktische Begabung eines Bewerbers bei der Erstaufnahme als Assistent ja nicht ohne weiteres erkennen, und sie ist auch bei bloßer Mitwirkung – wenn es wirklich bloß unterstützende Mitwirkung ist – an eigenen Lehrveranstaltungen des Professors oder Dozenten binnen zweier Semester nicht stets ausreichend oder gar abschließend zu beurteilen.
Zum anderen ist der Assistent zwar bis zur Ausübung eigenverantwortlicher Lehrtätigkeit zur Mitwirkung an Lehrveranstaltungen eines Professors oder Dozenten heranzuziehen, danach ist er aber zu einer solchen Mitwirkung überhaupt nicht mehr verpflichtet. Soll aber dann der Professor, dem der betreffende Assistent zugeteilt worden ist, für dessen kurzfristiges Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis sorgen, sei es, weil er ihn für didaktisch nicht genügend befähigt hält – obwohl er ihn unter Umständen im übrigen als Mitarbeiter schätzt und eventuell für wissenschaftlich begabt erachtet –, sei es, weil er im Blick auf den Massenbetrieb einer Entlastung durch die Mitwirkung eines Mitarbeiters im Lehrbetrieb bedarf und daher in kurzen Abständen auf jeweils neu einzustellende Assistenten angewiesen ist. Meinen die Gesetzesverfasser im übrigen etwa gar, daß es keiner allgemeinen pädagogischen wie auch spezifisch fachdidaktischen Einübung und Erfahrung bedarf, um selbständig zu lehren, und daß es dazu auch keiner eigenen wissenschaftlichen Leistungen bedarf, die ja im Regelfall noch nicht erbracht sind, wenn nicht einmal auf die Erlangung des Doktorats abgestellt wird? Wie verhält sich das ferner zum hochschulpolitisch unverzichtbaren Prinzip der Einheit von Forschung und wissenschaftlicher Lehre?
Zumeist wird es den jungen Assistenten auch an jeder facheinschlägigen Praxis fehlen, obwohl doch in den letzten Jahren in zunehmendem Maße gerade der verstärkte Praxisbezug des Studiums eingefordert wird.
Alles in allem: Sieht die gegenwärtige Wissenschaftspolitik der Bundesregierung nicht – oder will sie es nicht sehen? –, daß wir uns – freilich auch durch die unzumutbaren Rahmenbedingungen – immer mehr vom fachlichen Niveau einer echten Universität, die der wissenschaftlichen Berufsvorbildung dient, auf jene einer gehobenen Fachschule mit anspruchslosen und vordergründigen Ausbildungszielen hinbewegen?
Nach meinem Eindruck war somit die vorliegende Novelle von vornherein gar nicht bestrebt, die wissenschaftliche und didaktische Qualität der universitären Lehre zu verbessern oder auch nur aufrechtzuerhalten. Vielmehr ging es offensichtlich allein darum, Einsparungen im Bereich des Wissenschaftsressorts zu erreichen oder zumindest die Kosten der Ausbildung ungeachtet weiter steigender Hörerzahlen auf dem bisherigen Stand einzufrieren – denn Assistentenstunden sind ja trotz aller Egalisierungsbestrebungen derzeit immer noch billiger als Dozenten- oder Professorenstunden.
Daß all das nur um den Preis eines erheblichen Qualitäts- und Niveauverlustes der universitären Ausbildung gelingen kann, wurde offensichtlich in Kauf genommen. – Schlimm genug!
Ich befürchte indes, daß es nicht einmal bloß um die Senkung oder Deckelung der Kosten des Studienbetriebes gegangen ist – wofür ich noch gewisses Verständnis hätte –; vielmehr wohl auch um einen höchst bedenklichen Nebeneffekt: die weitere Nivellierung des Bildungswesens. Scheuen doch inzwischen die Verantwortlichen nicht einmal davor zurück, sich öffentlich und ausdrücklich dazu zu bekennen, daß sie in einer egalitären Struktur der Hochschule und ihres Lehrkörpers einen Fortschritt erblicken. Im – allein schon von den finanziellen und sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen her – verfehlten Vergleich mit US-amerikanischen Universitäten erhofft man sich daraus sogar einen Gewinn für die Forschung. Demgegenüber lasse ich es
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