Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 89

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offen, ob das echter Glaube aufgrund ideologischer Voreingenommenheit oder politisch motivierte Aussage wider besseres Sachwissen ist.

Nur noch zur Abrundung halte ich fest, daß das neu etablierte System der gehaltsrechtlichen Bewertung der Lehrtätigkeit äußerst kompliziert und praxisfremd ist. Soll es nicht unvollziehbar bleiben, wird es hohen bürokratisch-administrativen Aufwand erfordern. Der vermehrte Personalbedarf dafür wird aus dem ohnehin stagnierenden, de facto also reduzierten, Hochschulbudget zu tragen sein und damit weiter zu Lasten von Lehre und Forschung gehen. Die vorgesehenen Einstufungen sind zudem leistungsfeindlich und vermutlich auch gleichheitswidrig, weil erhöhte Lehrtätigkeit mit degressivem Entgelt negativ honoriert wird.

Nicht zuletzt weise ich auf folgenden Umstand hin: Da eben jene Universitätslehrer – also Assistenten und Dozenten –, deren Lehrtätigkeit in ihrem Gehalt Niederschlag findet, mit Lehraufträgen nur nach Maßgabe der budgetären Bedeckbarkeit zu betrauen sind, kann sich wohl jeder, der mit dem Hochschulalltag im Zeichen der Mitbestimmung vertraut ist, die daraus erwachsenden fakultäts- und institutsinternen Verteilungskämpfe schon heute lebhaft vorstellen.

Es liegt mir fern, die zu erwartenden und auf der Hand liegenden Auswirkungen dieser Gesetzesvorlage zu dramatisieren. Ehrlich bin ich aber davon überzeugt, daß mit ihm ein weiterer Schritt zum Abbau der Universität als wissenschaftlicher Bildungsanstalt gesetzt wird. Mit ihm versucht die gegenwärtige Wissenschaftspolitik offensichtlich, den längst an die Grenzen der Finanzierbarkeit gestoßenen Studienbetrieb an den Massenuniversitäten äußerlich aufrechtzuerhalten. Das aber um den meines Erachtens allzu hohen Preis der Einebnung ihrer inneren Strukturen und eines Verlustes an Qualität der Lehre, die dann nicht mehr als wissenschaftliche Vorbildung gelten kann. Einem solchen Vorhaben können und werden wir unsere Zustimmung nicht erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.39

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Johann Payer. Ich erteile es ihm.

14.39

Bundesrat Johann Payer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn auf unsere Ausschußberatungen Bezug nehmen. Die zuständige Beamtin im Ausschuß – und ich sage das hier im Plenum – hat in dieser schwierigen Materie ganz ausgezeichnet argumentiert. Sie war sehr objektiv, sie hat das ganz exzellent gemacht, sie war eine Fachfrau.

Ich sage das, weil schon öfters – und vielleicht kommt es auch heute wieder vor – Kritik geübt wurde, vor allem bei Nichterscheinen von beamteten Auskunftspersonen.

Zweitens: Ich stelle fest, daß die Novelle zum Hochschullehrer-Dienstrecht auf eine sehr lange Diskussion – schon seit den achtziger Jahren – zurückgeht.

Drittens: Es war ein schwieriger Kompromiß. Das Problem beim Dienstrecht besteht darin, daß es auf der einen Seite ein von Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern ausgehandeltes Ergebnis gibt, und auf der anderen Seite stehen das Parlament und die Abgeordneten, die sich natürlich selbst eine Meinung über das Gesetz bilden. Daß es dabei zu Abweichungen zwischen den beiden Gruppen gekommen ist, ist an sich nichts Verwerfliches. Es wird aber notwendig sein, Erfahrungen zu sammeln und permanent Gespräche darüber führen.

Eine Neukonzeption des gesamten Dienstrechtes ist meiner Meinung nach notwendig. Diese Neukonzeption dient vor allem der Unterstützung der Dienstnehmer, die sich einer unübersehbaren Fülle von Regelungen gegenüber sehen.

Meine Damen und Herren! Der Kompromiß war vor allem deshalb so schwierig zu finden, weil er unter der Prämisse stand, kostenneutral zu sein. Das heißt, die Neuregelung der Lehrverpflichtung der Universitätsassistenten und Vertragsassistenten konnte nur erfolgen, ohne budgetäre Auswirkungen nach sich zu ziehen. Trotzdem bringt diese Novelle Vorteile für die Assistenten


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